Entfallen eingetragene Überstunden im Krankheitsfall?
Hallo Ihr, nochmal ich :-) im Dienstplan sind Überstunden zum Zwecke des Abbaus bereits an einem bestimmten Tag eingetragen. Nun wird aber der AN an diesem betreffenden Tag krank. Gelten die Überstunden dann als abgebaut oder bleiben sie erhalten? Nochmals vielen Dank fürs Lesen und Antworten, sandrin
Community-Antworten (4)
23.02.2007 um 11:05 Uhr
Hallo,
aus meiner Sicht ist krank eindeutig. Krank sein heisst, krank sein, nicht Überstundenabbau. Entweder gibt es einen Krankenschein dazu oder wenn Ihr die lockere Regelung habt (3 Tage im Jahr kann jeder MA selbst entscheiden, ohne ärztliches Attest), ist also einer von den Tagen weg für den MA.
Es sei denn, der MA sagt: Es ist für mich okay den Überstundentag zu nutzen, um gesund zu werden. Das wäre ja seine eigene, freiwillige Entscheidung.
Lilie
23.02.2007 um 11:21 Uhr
Hallo sandrin, wenn der Überstundenabbau VOR dem bekanntwerden der Erkrankung geplant war, dann sind die Üst tatsächlich weg. Unzulässig ist lediglich, Überstundenabbau einzuplanen, wenn der/die MA/in bereits arbeitsunfähig ist. Dazu ein aktuelles Urteil: 16(18) Sa 167/06 vom LAG Düsseldorf.
23.02.2007 um 11:35 Uhr
@sandrin
Wölfchen hat Recht, die Ü- Stunden sind weg. Wir haben eine Betriebsvereinbarung diesbezüglichg abgeschlossen, dass Ü- Stunden im Krankheitsfall nicht verfallen.
23.02.2007 um 12:31 Uhr
Es können allerdings Ausnahmen in Tarifverträgen geregelt sein. Bsp.: TVöD. Hier werden die Überstunden, bei Bestehen von Arbeitszeitkonten, im Krankheitsfall dem Arbeitszeitkonten gutgeschrieben.
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