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Entfallen eingetragene Überstunden im Krankheitsfall?

S
sandrin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr, nochmal ich :-) im Dienstplan sind Überstunden zum Zwecke des Abbaus bereits an einem bestimmten Tag eingetragen. Nun wird aber der AN an diesem betreffenden Tag krank. Gelten die Überstunden dann als abgebaut oder bleiben sie erhalten? Nochmals vielen Dank fürs Lesen und Antworten, sandrin

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Community-Antworten (4)

L
Lilie

23.02.2007 um 11:05 Uhr

Hallo,

aus meiner Sicht ist krank eindeutig. Krank sein heisst, krank sein, nicht Überstundenabbau. Entweder gibt es einen Krankenschein dazu oder wenn Ihr die lockere Regelung habt (3 Tage im Jahr kann jeder MA selbst entscheiden, ohne ärztliches Attest), ist also einer von den Tagen weg für den MA.

Es sei denn, der MA sagt: Es ist für mich okay den Überstundentag zu nutzen, um gesund zu werden. Das wäre ja seine eigene, freiwillige Entscheidung.

Lilie

W
wölfchen

23.02.2007 um 11:21 Uhr

Hallo sandrin, wenn der Überstundenabbau VOR dem bekanntwerden der Erkrankung geplant war, dann sind die Üst tatsächlich weg. Unzulässig ist lediglich, Überstundenabbau einzuplanen, wenn der/die MA/in bereits arbeitsunfähig ist. Dazu ein aktuelles Urteil: 16(18) Sa 167/06 vom LAG Düsseldorf.

D
didius

23.02.2007 um 11:35 Uhr

@sandrin

Wölfchen hat Recht, die Ü- Stunden sind weg. Wir haben eine Betriebsvereinbarung diesbezüglichg abgeschlossen, dass Ü- Stunden im Krankheitsfall nicht verfallen.

N
nidis

23.02.2007 um 12:31 Uhr

Es können allerdings Ausnahmen in Tarifverträgen geregelt sein. Bsp.: TVöD. Hier werden die Überstunden, bei Bestehen von Arbeitszeitkonten, im Krankheitsfall dem Arbeitszeitkonten gutgeschrieben.

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