Erstellt am 13.04.2006 um 15:35 Uhr von viktor
Klasse Frage. Kommt denn in Eurem Sozialplan eine derartige Formulierung vor? Wenn ja, wie lautet sie konkret?
Das Kündigungsschutzgesetz spricht ja bei der sozialen Berücksichtigung von Unterhaltspflichten und nicht von Ehe oder Lebenspartnerschaften.
Erstellt am 13.04.2006 um 16:02 Uhr von Daniela
Hallo torger,
aus aktueller erfahrung weiß ich das selbst die punkt anrechnung für verheiratet im ermessen des Betriebsrats liegt.
Beispiel: bie mir im Unternehmen bekommt man punkte fürs verheiratet sein
bei meinem mann im unternehmen nur wenn er auch steuerklasse 3 hat also quasi der haupternährer der familie...
ich denke also du solltest jemand von deinem br einfach ansprechen und fragen ob er dir die punktauswahl kriterien nenen kann.
Gruß Daniela
Erstellt am 13.04.2006 um 17:59 Uhr von Kölner
Ihr wisst aber schon, dass seit dem 01.01.2004 der BR/AG an die vier Kriterien verpflichtend gebunden sind, ne?
Es ist zwar nicht verboten, zusätzliche Kriterien anzulegen, allerdings müssen die vier gesetzlichen Kriterien ausreichend berücksichtigt werden. Im Sinne der AN und des Gesetzgebers sollten die Vorgaben ausreichen und damit auch die Rechtssicherheit erhöhen.
Was die Unterhaltspflichten betrifft:
Ich halte es für die grösste Verrückheit schlechthin, wenn UN/AG und Betriebsräte die nichts sagende Lohnsteuerklasse den Unterhaltsverpflichtungen zugrunde legen wollen. Zudem ist es auch nicht nachzuvollziehen, ob jemand Verheiratetes/EP einen oder mehrere "Extra-Punkte" zu bekommen hat!
@Daniela
Im Ermessen des BR's liegt da (hoffentlich) übrigens gar nichts!