W.A.F. LogoSeminare

Urlaubssperre durch AG

S
sandrin
Jan 2018 bearbeitet

Hi Ihr, darf ein AG für einen bestimmtem Zeitraum oder zu bestimmten Terminen (Sommerfest, Weihnachtsfeier, ...) eine Urlaubssperre für AN festlegen? Im Voraus vielen Dank, sandrin

4.68703

Community-Antworten (3)

S
SSGG

23.02.2007 um 12:30 Uhr

Hallo Sandrin, siehe § 7 BUrlG, was sind denn die dringenden betrieblichen Gründe, den Urlaub abzulehnen?

Rituelle verordnete Fröhlichkeit beim Sommerfest oder zur Weihnachtsfeier? Berufsstrategen raten ja zur Teilnahme, ich kenne keine gesetzliche Regelung, daran teilnehmen zu müssen. Du kannst die Chance natürlich auch nutzen, daß soziale Miteinander durch Teilnahme zu verbessern.

N
nidis

23.02.2007 um 12:33 Uhr

Der Betriebsrat hat hier allerdings ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG. Einseitig kann der AG dies nicht anordnen.

K
kandesbutzler

23.02.2007 um 16:32 Uhr

diese Rituellen Feste sind KEINE Arbeit ! Der AG kann den AN nicht zu solchen verdonnern - auch nicht wenn es sich um eine Anordnung in der regulären Arbeitszeit.

Als AN stellt man seine Arbeitsleistung für eine bestimmt Aufgabe / Arbeit zur Verfügung i.d.R. durch Stellenbeschreibung definiert.

Rituellen Feste gehören nicht dazu.

Als , wer da nicht hin will - seinen Job weitermachen !

Ihre Antwort