Urlaubssperre durch AG
Hi Ihr, darf ein AG für einen bestimmtem Zeitraum oder zu bestimmten Terminen (Sommerfest, Weihnachtsfeier, ...) eine Urlaubssperre für AN festlegen? Im Voraus vielen Dank, sandrin
Community-Antworten (3)
23.02.2007 um 12:30 Uhr
Hallo Sandrin, siehe § 7 BUrlG, was sind denn die dringenden betrieblichen Gründe, den Urlaub abzulehnen?
Rituelle verordnete Fröhlichkeit beim Sommerfest oder zur Weihnachtsfeier? Berufsstrategen raten ja zur Teilnahme, ich kenne keine gesetzliche Regelung, daran teilnehmen zu müssen. Du kannst die Chance natürlich auch nutzen, daß soziale Miteinander durch Teilnahme zu verbessern.
23.02.2007 um 12:33 Uhr
Der Betriebsrat hat hier allerdings ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG. Einseitig kann der AG dies nicht anordnen.
23.02.2007 um 16:32 Uhr
diese Rituellen Feste sind KEINE Arbeit ! Der AG kann den AN nicht zu solchen verdonnern - auch nicht wenn es sich um eine Anordnung in der regulären Arbeitszeit.
Als AN stellt man seine Arbeitsleistung für eine bestimmt Aufgabe / Arbeit zur Verfügung i.d.R. durch Stellenbeschreibung definiert.
Rituellen Feste gehören nicht dazu.
Als , wer da nicht hin will - seinen Job weitermachen !
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