Hallo zusammen,

wir arbeiten in einer Branche, in der auch Sonn- und Feiertags gearbeitet wird.
Wir haben nun den Fall, dass ein AN Weihnachten / Heiligabend arbeiten soll. Da es um einen sehr gläubigen AN handelt, möchte er gerne die weihnachtlichen Messen besuchen. Gibt es ein Anrecht darauf, den Kirchengang über die Pflicht zur Arbeitsleistung zu stellen?