Definition eines (mitbestimmungspflichtigen) "Dienstplanes"?
Hallo Kollegas, worin unterscheidet ein (mitbestimmungspflichtiger) Dienstplan von einem (mitbestimmungsfreien) Sonstwasplan.
Hintergrund: Wir sehen bei einigen dieser Pläne die Mitbestimmung, und der Arbeitgeber natürlich nicht. Also..wie ist sowas definiert und wo stehts geschrieben??
Danke vorab.
Community-Antworten (7)
22.02.2007 um 14:47 Uhr
Was soll den ein "Sonstwasplan" sein?
22.02.2007 um 18:04 Uhr
Wenn ich mich recht entsinne kommt ihr aus dem Pflegebereich. Dort müssen natürlich Dienstpläne aufgestellt werden. Welchen Namen der AG dem ganzen gibt ist m.e. unerheblich.
Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig.
Fitting § 87 RN 127
22.02.2007 um 20:36 Uhr
Sonstwasplan
- Routenplan
- Fahrplan
- Stadtplan
Betriebsratten,
soll ich Dir die Unterschiede zu einem mitbestimmungspflichtigen Dienstplan erklären oder schaffst Du´s auch alleine? ;-)
23.02.2007 um 01:19 Uhr
Betriebsratsratten,
was ist los bei euch habt ihr zur Zeit eine , echt Problematik ?
Oder fragt ihr nur um euer Intranet , neu zu Gestallten ?
Wen du Zeit und lust hast, ich lasse mir das mit dem Dienstplan gerne von dir Erklären ... :-)
23.02.2007 um 01:25 Uhr
Hi, hier noch eine BV zum Thema...
http://www.desy.de/betriebsrat/vereinbarungen/9130-hausdamen.pdf.
der abschnitt Dienstplan könnte euch helfen...
23.02.2007 um 09:19 Uhr
Mit Sonstwas plan meinte ich einen "Anwesenheitsplan" "Urlaubsplan mit Vertretungsübersicht" "Abwesenheitsplan" oder ähnlicher Lyrik
Und bei denen wird die Mitbestimmung bestritten
23.02.2007 um 09:28 Uhr
@Fayence, Also bei:
- Routenplan
- Fahrplan
- Stadtplan würde ich mich auch mit der mitbestimmung schwer tun :-)
@Betriebsratten, es ist doch egal was für einen Namen das Kind hat, es kommt auf den Inhalt an.
Es ist unglaublich was sich manche Pdl´s ausdenken. Bei uns wollten sie mir die Beteiligung bei einer Versetzung verweigern, weil der MA auch weiterhin auf der gleichen Kostenstelle laufen würde...
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