Erstellt am 04.03.2014 um 07:22 Uhr von Hartmut
Hallo IInonameII, andere im Forum mögen es anders sehen, aber für mich sind Verhandlungen immer dann gescheitert, wenn der Erfolgsfall eben nicht eingetreten ist, es also nicht zum einvernehmlichen Abschluss kam. Und klar kann man gemeinsam (AG und BR) immer die Einigungsstelle anrufen.
Aber sag, warum trennt ihr die BV nicht einfach auf in zwei BVen, eine mit dem übereinstimmenden Teil (der dann gleich unterschrieben wird) und eine mit dem noch strittigen Teil?
Erstellt am 04.03.2014 um 07:39 Uhr von IInonameII
Danke für deine Antwort Hartmut,
das war auch eine unserer Überlegungen, aber aus taktischen Gründen wollen wir den unstrittigen Teil nicht ohne den strittigen abschließen. Evtl. sagt der AG ja dann dass ja alles geregelt ist und verhandelt nicht mehr über den strittigen Teil.
Erstellt am 04.03.2014 um 08:24 Uhr von ganther
Aber mal ein Hinweis: wenn es in der Einigungsstelle zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt wird sie euch die nicht erzwingbaren Teile nicht sprechen
Erstellt am 04.03.2014 um 08:40 Uhr von gironimo
Wobei das immer auf die Fragestellung ankommt, mit der man an die E-Stelle herantritt. Ich denke man darf eine BV mit einem mitbestimmungspflichtigen Inhalt nicht in einzelne Kleinteile zerlegen und diese dann ausschließlich separat betrachten.
Wenn bei einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit keine Einigung erzielt werden kann, weil die Rahmenbedingungen nicht passen, muss man eben die BV im gesamten bei der E-Stelle auf den Prüfstand stellen.
Alles eine Frage der guten Argumente und starke Nerven bei den Verhandlungen.
Wo liegt eigentlich das Problem ganz praktisch bei Euch?
Erstellt am 04.03.2014 um 09:03 Uhr von IInonameII
Das Problem ist, dass es im BR selbst auch keine wirkliche Einigkeit gibt, diesen einen Punkt durchzuboxen und deswegen die Verhandlungen als gescheitert zu erklären. Die Idee von einigen war: der Punkt wird vom GF abgelehnt - die Verhandlungen sind gescheitert, auch wenn es in anderen Punkten Einigkeit gibt und die Einigungsstelle spricht dann zu allen Punkten, auch zu den nicht erzwingbaren...
Erstellt am 04.03.2014 um 09:47 Uhr von paula
zu den nicht dem MBR unterliegenden Teil wird sie keine Regelung treffen. Sonst wäre der Spruch wegen überschreiten des Ermessens anfechtbar.
Erstellt am 04.03.2014 um 10:10 Uhr von gironimo
Kannst Du nicht einmal konkreter werden und vielleicht sagen, welche Art von BV ihr verhandelt und welcher Aspekt strittig ist?
Ich denke nur so kann man konkreter mutmaßen, ob die E-Stelle da sinnvoll erscheint.