Guten Morgen,
wir kommen grade nicht weiter. Es gibt Unstimmigkeiten im BR über das anrufen einer Einigungsstelle. Wir wollen eine BV.
Zu den Mitbestimmungspflichtigen Themen gibt es größtenteils Einigung mit der GF, keine Einigung gibt es bei nicht Mitbestimmungspflichtigen Themen. Das soll aber alles zusammen in einer BV geregelt werden. Einem Teil des BR ist besonders ein Punkt wichtig (nicht MBR), den will die GF natürlich nicht. Können Verhandlungen als gescheitert erklärt werden, wenn es sozusagen an einem Punkt hängt, der nicht MBR ist und dann die Einigungsstelle angerufen werden evtl. auch im Einvernehmen mit GF?