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24.12 geriet der AG da in Annahmeverzug

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Fantaghiro
Dez 2018 bearbeitet

Guten morgen

da dieses Jahr ja Heilig Abend auf ein Werktag fällt ist unser AG der Meinung das diese ab 14 nicht vergütet wird( in unserem Tarifvertrag steht nichts dazu).Wir sind allerdings der Meinung das der AG da in laut §615 BGB in Annahmeverzug geriet da die AN ihre Arbeitsleistung ja anbieten aber der AG diese nicht annehmen kann.

Was meint ihr dazu ???

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Community-Antworten (6)

E
Erbsenzähler

13.12.2018 um 08:28 Uhr

P
Pickel

13.12.2018 um 08:49 Uhr

Frage vielmehr: Bieten die AN die Arbeit wirklich an? Weil dann kann der AG diese auch annehmen... Ob das gewollt ist...?

F
Fantaghiro

13.12.2018 um 09:04 Uhr

ja wir haben ein TV allerdings ist da nur die Öffnungszeit an Heilig Abend geregelt also bis 14 Uhr.da wir ja schichten haben manche AN mehr als 5 minusstd wo die natürlich nicht scharf drauf sind.

N
nicoline

13.12.2018 um 09:47 Uhr

Wieviel Schichten habt ihr denn pro Tag? 1,2 oder 3? Was gibt es zu tun, wenn ab 14:00 Uhr geschlossen ist? Grundsätzlich sind Heilig Abend und Silvester ganz normale Werktage.

C
Catweazle

13.12.2018 um 12:22 Uhr

Sind im TV tatsächlich die Öffnungszeiten und nicht die Arbeitszeiten geregelt?

H
HarleyQuinn

21.12.2018 um 16:10 Uhr

Wir haben gerade das selbe Problem. Sie zwingen die MA zur Schichtverschiebung oder Minusstunden. Aber im BGB steht es ja drin, allerdings muss der AN das selbst einklagen wenn derAG nicht zahlen will

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