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Einflussmöglichkeiten des BR bei Vertriebsumstrukturierung?

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klausf
Jan 2018 bearbeitet

Hi folks, in unserer Firma soll der Vertrieb umstrukturiert werden. Momentan existieren so genannte "solution sets" zu bestimmten Themen wie eMarketing, Alarmierungen etc. Zukünftig soll jeder alles verkaufen können, d.h. für jeden Einzelnen ergeben sich etliche Änderungen. Frage: muss der BR vor solch einer Umstrukturierung informiert werden? Wenn ja, was für Einflussmöglichkeiten hat der BR? (oder ist es ein bloßes "Gehört werden"?)

Vielen Dank im Voraus KlausF

7.73007

Community-Antworten (7)

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paula

25.10.2007 um 16:34 Uhr

ich würde mir einmal § 111ff BetrVG. Es könnte sich um eine Betriebsänderung handeln. Aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit in einem solchen Verfahren das Vorhaben des AG zu verhindern. Trotzdem kann man häufig etwas erreichen.

Ansonsten kann man auch Nebenkriegsschauplätze nutzen: -kommen neue technische Lösungen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

  • Qualifikation §96ff BetrVG
  • die Veränderungen des Aufgabengebietes kann eine Versetzung nach § 99 BetrVG darstellen
  • Beratungen nach § 90 BetrVG das sind nur die Punkte die mir ganz spontan einfallen und ist nicht abschließend...
D
DonJohnson

25.10.2007 um 23:02 Uhr

oh paula, du bist echt gut - ich habe mich gerade verliebt ;-)

Allerdings denke ich beim 87 Abs.1 eher an Nr. 1

Aber sonst mit Nebenkriegsschauplätzen ist ein guter Tipp.

K
Kölner

25.10.2007 um 23:11 Uhr

@Don Johnson Gratulation zur Liebe. ;-) Wenn ich den § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mit seinem Wortlaut "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" richtig verstehe (was ja nicht sein MUSS), dann siehst Du in der Darstellung von "klausf" eine selbige Ordnungsfrage. Ich habe aber eher das Gefühl, dass es hier um eine Arbeitsplatzänderung geht, die dann im Sinne des § 99 BetrVG zu behandeln wäre. Wie hast Du zu Deiner Ansicht gefunden?

P
paula

26.10.2007 um 02:37 Uhr

so schnell sprichst Du schon von Liebe? :-) Ich denke das kann man doch nur wenn man sich richtig gut kennt und so... vielleicht bin ja ansonsten gar nicht Dein Typ...

was den § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG angeht habe ich auch so noch nicht den richtigen Ansatzpunkt dafür entdeckt. Der AG verändert doch anscheinend Arbeitsabläufe und evtl. Arbeitsstrukturen. Das betrifft aber doch eigentlich nur das Arbeitsverhalten und das ist mitbestimmungsfrei. Das Ordnungsverhalten sehe ich nach den Angaben zum Sachverhalt als unberührt an...

K
klausf

26.10.2007 um 12:47 Uhr

Hallo zusammen (und natürlich vor allem Paula!),

dass das Ändern von Arbeitsabläufen und Arbeitsstrukturen mitbestimmungsfrei ist, habe ich schon befürchtet. Aber muss er nicht wenigstens offiziell (d.h. nicht über Flurfunk) informiert werden? Übrigens: Gute Idee, das mit den Nebenkriegsschauplätzen....

P
paula

26.10.2007 um 16:02 Uhr

Information und Beratung sind hier wohl angesagt. Schau mal in den § 90 BetrVG und § 111 BetrVG, da hast Du Ansatzpunkte. Es ist die Frage wie weit sind hier die Überlegungen des AG tatsächlich schon gediehen. Das läßt sich aus der Ferne natürlich schlecht beurteilen. Aber schau doch einfach mal im Fitting zu diesen Themen nach da findest Du reichliche Infos

K
klausf

26.10.2007 um 16:37 Uhr

Da hast Du recht - ich werde mal den Fitting konsultieren (hätte ich vielleicht schon eher machen sollen, aber wenn das Ding immer vor einem steht, nimmt man es garnicht mehr wahr). Besten Dank.

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