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Zeiterfassung - hat der jetzt gewählte Betriebsrat hier noch Einflussmöglichkeiten?

K
kleusern
Jan 2018 bearbeitet

hallo

unser AG hat vor kurzem ein neues zeiterfassungsystem eingeführt (ca. 6 Monate )

bei der einführung bestand noch kein betriebsrat

hat der jetzt gewählte betriebsrat hier noch einflussmöglichkeiten, da dieses system absolut nicht ausgereift ist und es jeden monat zu massiven protesten kommt, da hinten und vorne nichts stimmt. etwa eine aussetzung auf zeit bis dieses system auf unsere firma angepasst wird und wir solang auf das alte system zurückgreifen können.

vielen dank für die hilfe

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

21.01.2007 um 22:17 Uhr

@kleusern Vorschlag: Ein kurzes Schreiben an den AG! Die Einführung ist gegessen, die MBR nach § 87 Abs.1 BetrVG bleiben bestehen! Also: Gestaltet!

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