Erstellt am 12.12.2018 um 15:04 Uhr von ickederdicke
Kein Mensch ausser dir wird in deinem Arbeitsvertrag nachsehen können.
Erstellt am 12.12.2018 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Auf Grund der von Dir gegebenen Informationen kann ich nur antworten:
Klar kannst Du Dich dagegen wehren. Einfach den Bereitschaftsdienst verweigern.
Erstellt am 12.12.2018 um 21:28 Uhr von ganther
"Einfach den Bereitschaftsdienst verweigern. "
kann man machen. Bin gespannt was der AG macht. Der Schuss kann nach hinten losgehen
Erstellt am 13.12.2018 um 16:17 Uhr von Lucky_70
Erstmal ist der Vertrag für beide Seiten bindend. Egal wie alt. Wenn es einen Nachtrag zum Vertrag (neue Stelle innerhalb des Betriebs) ist, gilt weiterhin der alte Vertrag mit dem Zusatz der neuen Stelle. Also ich denke es sieht schlecht aus. Und weigern ist immer so eine Sach. Ganz gefährlich finde ich.