Bereitschaftsdienst obwohl nicht in der Stellenbeschreibung verankert?
Hallo zusammen,
ich habe eine neue Stelle innerhalb des Betriebes angenommen. In meiner neuen Stellenbeschreibung steht nichts über Bereitschaftsdienst drin. Jetzt sagt man mir, dass wäre egal , weil es ja in meinem Arbeitsvertrag stehen würde der ca. 30 Jahren alt ist. Kann ich mich dagegen wehren?
Viele Grüße
Mückenstich
Community-Antworten (5)
12.12.2018 um 16:04 Uhr
Kein Mensch ausser dir wird in deinem Arbeitsvertrag nachsehen können.
12.12.2018 um 16:10 Uhr
Natürlich steht das in meinem Arbeitsvertrag drin. Der ist aber 30 Jahre alt und ich habe den Bereich gewechselt. Habe mit dem Tagesgeschäft nichts mehr zutun. In der neuen Stellenbeschreibung steht der Bereitschaftsdienst nicht drin. Aber da man kein Personal hat soll ich das trotzdem weitermachen , weil es ja im Arbeitsvertrag drin steht. Möchte gerne wissen ob ich mich dagegen wehren kann , weil ich das nicht mehr möchte.
Viele Grüße
Mückenstich
12.12.2018 um 16:46 Uhr
Auf Grund der von Dir gegebenen Informationen kann ich nur antworten: Klar kannst Du Dich dagegen wehren. Einfach den Bereitschaftsdienst verweigern.
12.12.2018 um 22:28 Uhr
"Einfach den Bereitschaftsdienst verweigern. "
kann man machen. Bin gespannt was der AG macht. Der Schuss kann nach hinten losgehen
13.12.2018 um 17:17 Uhr
Erstmal ist der Vertrag für beide Seiten bindend. Egal wie alt. Wenn es einen Nachtrag zum Vertrag (neue Stelle innerhalb des Betriebs) ist, gilt weiterhin der alte Vertrag mit dem Zusatz der neuen Stelle. Also ich denke es sieht schlecht aus. Und weigern ist immer so eine Sach. Ganz gefährlich finde ich.
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