Regelung bei mündlicher Urlaubszusage - Kann eine mündliche Urlaubszusage( Überstunden) zurück gezogen werden?
Kann eine mündliche Urlaubszusage( Überstunden) zurück gezogen werden??
Community-Antworten (3)
21.02.2007 um 19:22 Uhr
Überstundenabbau ist nicht verbindlich und kann bei entsprechender Notwendigkeit im Nachhinein gestrichen werden
21.02.2007 um 20:44 Uhr
Aufgrund eines weiteren auftages,der eigentlich wegen unterbesetzung nicht realisierbar ist wurde mir mein schon zugesagter und verplanter urlaub wieder gestrichen( 4wochen) Dies wurde mir in meinem schon angetretenen urlaub mitgeteilt. Ist dies rechtens?
21.02.2007 um 22:32 Uhr
ist rechtens, der AG muss aber damit rechnen, für Dir zusätzlich entstandene Kosten für den Abbruch des Urlaubs (z.B. Stornogebühren o.ä.) schadensersatzpflichtig gemacht zu werden. Aber Abbau von Überstunden ist rechtlich kein Urlaub. Urlaub ist durch das Bundesurlaubsgesetz oder entsprechende Mantel- bzw. individualvertragliche Regelungen definiert. Insofern hast Du meiner Meinung nach keine Chance.
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