Arbeitsvertrag / Tätigkeitsbeschreibung / Versetzung?
Hallo miteinander!
Wir haben ein Problem mit einem Mitarbeiter, bzw. seinem Vertrag und der Stellenbeschreibung.
MA seit 35 Jahren im Betrieb, bis 2008 mündlicher Arbeitsvertrag. Ab 2008 liegt ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vor. Dieser beinhaltet das der MA in der Produktion und im Schichtbetrieb eingesetzt wird. Mit der Klausel, falls es der Produktionsleitung möglich ist, ihn auf Tagschicht einzusetzen.
2009 wurde er in den Versand versetzt, worauf er eine neue Tätigkeitsbeschreibung erhielt und unterzeichnete. In der steht das er Mitarbeiter des Versands ist und auf Tagschicht arbeitet.
2014 wurde diese Abteilung geschlossen bzw. in die Produktion eingegliedert und der MA bekam eine neue Tätigkeitsbeschreibung, wieder für die Produktion und wieder auf Schicht. Welche er auch unterschrieb. Die Unterschrift wurde laut seiner Aussage zum heutigen Zeitpunkt von dem Fertigungsleiter (auch in der GL zu der Zeit und mittlerweile nicht mehr in der Firma beschäftigt) erzwungen mit mündlicher Androhung einer Kündigung. Worauf hin er aus Angst vor dieser Kündigung natürlich unterschrieb.
Der MA konnte bis zum heutigen Zeitpunkt weiterhin seiner bisherigen Arbeit nachgehen. Nun ist es aber so das keine komplette Arbeitskraft mehr für diese Arbeit benötigt wird und die Fertigungsleitung in diesem Bereich einen jüngeren MA aus dem nebenliegenden Lager diese Tätigkeit mit übertragen will.
Der MA hat uns jetzt angesprochen ob das so einfach geht? Wir sind uns nicht ganz sicher, da wie schon gesagt der AV aussagt das er Produktionsmitarbeiter ist und er ja auch letztes Jahr die Tätigkeitsbeschreibung unterschrieben hat.
Was können wir in diesem Falle denn jetzt machen bzw helfen? Ist dies jetzt eine Versetzung oder nicht?
Danke für alle Hinweise und Antworten schon mal im Vorraus.
Community-Antworten (1)
03.11.2015 um 12:32 Uhr
Der MA konnte bis zum heutigen Zeitpunkt weiterhin seiner bisherigen Arbeit nachgehen. Nun ist es aber so das keine komplette Arbeitskraft mehr für diese Arbeit benötigt wird und die Fertigungsleitung in diesem Bereich einen jüngeren MA aus dem nebenliegenden Lager diese Tätigkeit mit übertragen will.<
Also wird daraus wohl eine Versetzung werden. Die Frage, die Ihr Euch stellen solltet ist eher die, was der BR tun kann, um "sonstige Nachteile" im Zuge der Versetzung abzuwenden. Der BR ist ja berechtigt, bei Versetzungen (neues Aufgabengebiet und wesentliche Änderungen der Umstände, unter die die Arbeit zu leisten ist) die Zustimmung zu verweigern, wenn er Nachteile für den AN sieht. Was dann im Vertrag oder Vertragszusätzen steht ist dann erst einmal Zweitrangig.
Kollektivrecht vor Individualrecht. Bei fehlender Zustimmung muss ja der AG erst einmal die Zustimmung ersetzen lassen. Zeit für den orientalischen Teppichhandel.
Verwandte Themen
Abgruppierung Verkäufer =>> Warenauffüller = 25% weniger Lohn- woher krieg ich eine Tätigkeitsbeschreibung ?
Hallo! Ich bin BR in einem Einzelhandelsunternehmen. Nun sind die Leute auf der Fläche abgruppiert von Verkäufern zu Warenauffüllern. Ein echtes Problem habe ich eine Tätigkeitsbeschreibung für einen
Tätigkeitsbeschreibung - Recht des BR, nachträglich eine Tätigkeitsbeschreibung für bereits langjährig beschäftigte MA einzufordern?
Hallo zusammen, in letzter Zeit häufen sich die Anträge von Umgruppierungen. Von vielen älteren MA liegen uns keine Arbeitsplatz bzw. Tatigkeitsbeschreibungen vor. Leider habe ich noch keine klär
Tätigkeitsbeschreibungen selbst verfassen??
Hallo, liebe Wissenden eine Hauptabteilungsleiterin verlangt von Ihren Mitarbeitern in der Abteilung, eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen ( Originalzitat " ...wer was macht und wieviel Zeit ma
Tätigkeitsbeschreibung
Hallo, ich sitze ein bisschen zwischen zwei Stühlen aber vielleicht könnt ihr mir ja einen Schups in die richtige Richtung geben ;) Ich soll zum 01.07. zum QM-Beauftragten benannt werden. Weil s
Vorgang in der Einigungsstelle
Hallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute