Unser Chef ist der Meinung, das er bei Kündigungen während der Probezeit
dies nicht schriftlich sondern in mündlicher Form auch machen könnte.
Hier die Frage: Muß die Anhörung bei Kündigung während der Probezeit eines Mitarbeiters
schriftlich vorgelegt werden oder reicht eine mündliche Nachricht an Betriebsrat.
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Arbeitsrecht Teil 3
Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit