Kündigung in der Probezeit - reicht eine mündliche Nachricht an Betriebsrat?
lt. § 102 muß der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden. Unser Chef ist der Meinung, das er bei Kündigungen während der Probezeit dies nicht schriftlich sondern in mündlicher Form auch machen könnte. Hier die Frage: Muß die Anhörung bei Kündigung während der Probezeit eines Mitarbeiters schriftlich vorgelegt werden oder reicht eine mündliche Nachricht an Betriebsrat.
Community-Antworten (1)
29.01.2008 um 10:45 Uhr
@cat "Mündlich" wem gegenüber? Gegenüber dem BR ist eine mündliche Anhörung grundsätzlich okay... Gegenüpber dem AN grundsätzlich nicht (§ 623 BGB)...
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