lt. § 102 muß der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden.
Unser Chef ist der Meinung, das er bei Kündigungen während der Probezeit
dies nicht schriftlich sondern in mündlicher Form auch machen könnte.
Hier die Frage: Muß die Anhörung bei Kündigung während der Probezeit eines Mitarbeiters
schriftlich vorgelegt werden oder reicht eine mündliche Nachricht an Betriebsrat.