Erstellt am 12.12.2018 um 13:15 Uhr von celestro
2 Tage dürfte kein Problem sein.
Erstellt am 12.12.2018 um 13:40 Uhr von nicoline
Pysia,
wird ein Tarifvertrag angewendet?
Erstellt am 14.12.2018 um 08:16 Uhr von UdoWoe
Hallo. Bei uns wird das immer so gehandelt, dass dieser Sonderurlaub in einem nahen Zeitraum genommen werden kann und auch sollte, Es gibt im Zusammenhang von einem Trauerfall immer Dinge die kurzfristig erledigt werden müssen. Wir gehen bei uns von einem Zeitraum von zwei Monaten aus. Bisher gab es da keine Probleme.
Wir sind auch nicht Tarifgebunden und in unsere BV ist nur die Höhe des Sonderurlaubes geregelt.
Erstellt am 16.12.2018 um 00:02 Uhr von schlawutzel
Wenn der Todesfall nicht allzu lange her ist, würde ich den Sonderurlaub einfach mal beantragen