Sonderurlaub
Mein Vater ist gestorben, 5 Tage war ich krankgeschrieben. Frage:Verfällt der Anspruch auf Sonderurlaub durch die Krankmeldung oder kann ich diese 2Tage später nehmen?
Community-Antworten (4)
12.12.2018 um 14:15 Uhr
2 Tage dürfte kein Problem sein.
12.12.2018 um 14:40 Uhr
Pysia, wird ein Tarifvertrag angewendet?
14.12.2018 um 09:16 Uhr
Hallo. Bei uns wird das immer so gehandelt, dass dieser Sonderurlaub in einem nahen Zeitraum genommen werden kann und auch sollte, Es gibt im Zusammenhang von einem Trauerfall immer Dinge die kurzfristig erledigt werden müssen. Wir gehen bei uns von einem Zeitraum von zwei Monaten aus. Bisher gab es da keine Probleme. Wir sind auch nicht Tarifgebunden und in unsere BV ist nur die Höhe des Sonderurlaubes geregelt.
16.12.2018 um 01:02 Uhr
Wenn der Todesfall nicht allzu lange her ist, würde ich den Sonderurlaub einfach mal beantragen
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