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Dienstplanung - Bis zu welchen Zeitpunkt muß ein Dienstplan für den nächsten Monat vorliegen?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin ist an den Betriebsrat herangetreten mit der Frage: Bis zu welchen Zeitpunkt muß ein Dienstplan für den nächsten Monat vorliegen?

6.01804

Community-Antworten (4)

W
w-j-l

21.02.2007 um 11:31 Uhr

Na, sinnvoll wäre schon, dass er am letzten Arbeitstag des Vormonats bekannt ist, sonst kann man sich ja schlecht danach richten.

Habt ihr dafür mit dem AG keine Regel vereinbart?

J
Jube

21.02.2007 um 12:43 Uhr

Der letzte Arbeitstag des Vormonates ist ein wenig spät für den ersten Arbeitstag des Folgemonats! Ich würde versuchen, eine BV abzuschliessen, in der ca. eine Woche Vorlauf gegeben ist.

B
betriebsratten

21.02.2007 um 14:27 Uhr

Ich kenns , dass durchaus auch 3 Monate gängig sind.....natürlich mit der Möglichkeit auch zu tauschen

BV Entwürfe bei www.boeckler.de

W
Waschbär

22.02.2007 um 03:19 Uhr

Hi, bei uns gibt es Monatspläne die müssen dem AN 4 Wochen im voraus bekannt sein ! Wir hohlen sie 6 Wochen vorher zur Prüfung und entscheidung , regelung laut BV .

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