Wie wird es in Ihren Betrieben gehandthabt, bezugnehmend auf den 24.12. und dem 31.12., inwieweit wird jeweils 1 Urlaubstag abgezogen, denn ich finde weder in der Anwalts-Hotline, noch im Bundesurlaubsgesetz eine ausdrückliche Antwort.
Vielen Dank im voraus,
Lemming49
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten