Dienstplanänderung - Mitbestimmung des BR
Frage 1 In unserem Betrieb (Rehaklinik, Seniorenwohnsitz, Hotel) soll an der Rezeption der Dienstplan von flexibel auf 4 Wochen wiederkehrend umgestellt werden. Bisher wude das Wo-Ende vor Urlaub und das Wo-Ende im Urlaub, Beginn Montag, freigeplant. Jetzt soll vor Urlaubsbeginn und das letzte im Urlaub gearbeitet werden. Wer da zufällig frei hat - Glück gehabt. Was haltet ihr von so einer Praxis? Frage 2 Wieviel Wo-Enden und Feiertage jährlich müssen frei sein? Frage 3 Dienstende 21 h, Beginn 6:30 h Ist bei Wechsel von Spät- auf Frühschicht die ges. Ruhezeit eingehalten?
Community-Antworten (2)
19.08.2006 um 01:07 Uhr
@Julchen Was mich mitunter so richtig verblüfft, ist die Tatsache, dass eine Fragestellerin so konkret fragt, dass man annehmen kann, sie wisse die Antwort bereits. Frage 1 § 3 Abs. 1 und 2 BUrlG Frage 2 § 11 Abs. 1 ArbZG Frage 3 § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG oder § 5 Abs. 2 ArbZG
20.08.2006 um 19:17 Uhr
@ kölner, Vielleicht weiß sie die Antworten ja tatsächlich, ist sich aber nicht sicher, ob sie tatsächlich richtig liegt und will sich hier nur vergewissern?
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