Arbeitszeiterfassung durch BR erzwingbar?
Kann der BR den ARbeitgeber zwingen eine einheitliche elektronische Zeiterfassung einzuführen. Im § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sagt ja, dass der BR hier mitzubestimmen hat. Gilt das nur, wenn der AG irgendwas in der Art einführen will, oder kann der BR von sich aus sagen, da noch keine einheitliche Zeiterfassung durchgeführt wird, dass er eine solche Zeiterfassung "haben " möchte. Kann der BR den AG dazu zwingen? Wenn ja, wo steht das denn genau.
Vielen Dank. Liebe Grüße, Dana
Community-Antworten (7)
20.02.2007 um 14:39 Uhr
warum sollte dem BR dieses Recht zustehen. Der §87 BetrVG ist dazu da, das Recht des AGs eine technische Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzuführen, zu kontrollieren. Was Ihr wollt ist die technische Überwachung durch den BR. Dafür ist das Gesetz nicht da.
Manchmal wundere ich mich schon über die Wünsche einiger BR´s
20.02.2007 um 17:06 Uhr
Vielleicht meinst das??
LAG Niedersachsen - ArbG Hannover 08.11.2004 5 TaBV 36/04 Anspruch des Betriebsrats auf exakte Erfassung und Mitteilung der tatsächlichen Arbeitzeit einzelner Beschäftigter
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über die exakten Arbeitszeiten zu geben, soweit dessen Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG dies erfordert. Er darf deshalb auf die exakte Feststellung der "Ist-Zeiten" nicht verzichten. Benutzt er zur Zeiterfassung kein elektronisches System, sondern "vertraut" er auf die Selbstaufschreibung der Arbeitnehmer, muss er durch wirksame Kontrollen gewährleisten, das die Arbeitszeiten zutreffend aufgeschrieben werden ( im Anschluss an BAG 6.05.2003 - 1 ABR 13/02 - ).
20.02.2007 um 18:24 Uhr
das eine Aufzeichnungspflicht besteht, steht ja wohl außer Frage. Nur ist der AG nicht verpflichtet diese elektronisch durchzuführen....
20.02.2007 um 18:27 Uhr
@paula Noch nicht...
20.02.2007 um 19:21 Uhr
Hallo Leuts, danke für die schnellen antworten.
es geht hier dem br nicht darum, irgendjemanden zu kontrollieren. wir sind ein krankenhaus, da ist das mit den überstunden und längermachen immer so eine sache. in manchen abteilungen klappt das gut, dh. die notieren die üstd. und bummeln sie dann ab, in anderen bereichen geht das nicht so...... gerade im ärztlichen dienst. der ärztliche dienst, der pflegedienst und der verwaltungsdienst dokumentiert seine arbeitszeiten (wenn überhaupt) jeweils anders. deshalb denkt der br über die möglichkeit eines einheitlichen zeiterfassungssystems nach. mit stechuhren zum beispiel und einer guten betriebsvereinbarung könnten dann auch alle zeiten genau erfasst werden. viele mitarbeiter würden dies begrüßen, einige halten nichts davon....... aber das ist ja überall so, man findet in einer firma mit mehr als 1000 beschäftigten nie eine einheitliche meinung.
der AG möchte eine elektronische zeiterfassung nicht wirklich, weil dann nämlich die überstunden - die geleistet werden müssen - mal alle auf den tisch kommen. bisher haben sich - vor allem die ärzte - z.T. damit abgefunden, dass sie zwar jeden tag länger bleiben, weil noch so viel zu erledigen ist, aber sie diese zeit nicht in freizeit ausgleichen können. . so könnte z.b. mit einer zeiterfassung diese zeit ordnungsgemäß erfasst werden.
aber wie ich aus den antworten herauslese, hat der br "nur" ein mitbestimmungsrecht, wenn der AG was derartiges einführen möchte. der br kann also keine einheitliche zeiterfassung z.b. in form einer elektronischen erfassung verlangen. habe ich das so richtig verstanden.
Liebe Grüße, Dana
20.02.2007 um 19:46 Uhr
@Dana Und wie wäre es, wenn der BR das Pferd von vorne aufzäumen würde?
21.02.2007 um 09:03 Uhr
@kölner,
stehe wohl auf der leitung, aber wie genau meinst du das?
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