Vollfreistellung
Hallo
Unser BR hat einen Kandidaten für die Vollfreistellung. Dies wurde der Geschäftsleitung in der Monatssitzung (Januar) mitgeteilt, damit man sich rechtzeitig um Ersatz bemühen kann. Bisher wurde die Geschäftsleitung nicht aktiv. War eine Information über den Kandidaten (die Wahl zur Vollfreistellung ist nur noch Formsache) an die Geschäftsleitung ausreichend oder muss der BR nochmals eine Sitzung mit Geschäftsleitung (die gegen die Vollfreistellung dieses Kandidaten ist) einberufen? Wir haben im Seminar gelernt, dass die Geschäftsleitung eigentlich erst nach der Wahl informiert werden muss.
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (5)
13.02.2026 um 16:08 Uhr
Vor der Wahl kann man der GL ja keinen Namen nennen. Damit würde man der Wahl ja vorgreifen. Es kann ja auch immer noch passieren das der Kandidat schlussendlich doch nicht gewählt wird, oder aber das dieser ablehnt. Im Grundsatz sollten sich BR und AG aber darüber einig sein das der Anspruch auf eine Vollfreistellung besteht. Dabei kann man ja anklingen lassen welches BRM man ins Auge gefasst hat.
13.02.2026 um 20:59 Uhr
BR Bad Nauheim Ich denke du kannst selbst entscheiden welche Antworten von welcher Person du getrost ignorieren kannst
13.02.2026 um 21:58 Uhr
Zitat aIraune : Ob ein Ersatz gesuch wird, entscheidet allein der AG. Würde ich nicht tun, weshalb zusätzliches Geld für wen ausgeben, nur das der Vorgänger schön gammeln kann.
Ich bin entzückt von Deiner intellenz
14.02.2026 um 11:23 Uhr
bei der Freistellung nach §38 ist eine Beratung mit dem AG notwendig.
Ob er für den dann Ersatz als Nachfolger sucht und besetzt , ist ja nicht die Aufgabe des BRS
16.02.2026 um 08:41 Uhr
§ 38 (2) BetrVG sagt, dass die freizustellenden BRM nach Beratung mit dem AG vom BR gewählt werden.
Die Beratung ist allerdings keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Freistellungsbeschluss.
Ihr habt dem AG hier ja sogar die Möglichkeit zur Beratung gegeben, er hat sie wohl nicht genutzt.
Wählt Eure Freistellung und gut is'.
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