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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ende der Vollfreistellung

R
rapantito
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hier ist meine kurze Frage zur Vollfreistellung eines BR-Mitglieds: Endet die Vollfreistellung mit Ende der Amtszeit und wo findet man den entsprechenden Gesetzestext dazu?

Danke und Grüße

rapante44

65704

Community-Antworten (4)

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Oblatixx

05.05.2014 um 13:21 Uhr

Spätestens! Ist doch irgendwie logisch. Seine Amtszeit ist vorbei, wozu sollte er dann noch freigestellt sein? Er hat ja keine BR-Tätigkeit mehr zu tun.

R
rapnatito

05.05.2014 um 13:37 Uhr

Wir haben den seltenen Fall, dass alle bisherigen BR-Vertreter auch nach der neuen Wahl gewählt wurden (11 aus 27). Eine Vollfreistellung läuft dann also nicht automatisch weiter?

Logisch hin oder her, ich habe nichts in den Gesetzen gefunden. Es könnte nämlich hier zu einem Streitfall kommen...

R
rolfo

05.05.2014 um 13:41 Uhr

Der neue BR beschließt die neue Freistellung, ob nun der alte freigestellt bleibt oder ein anderer

N
nicoline

05.05.2014 um 20:56 Uhr

rapantito es muss neu über die Freistellungen beschlossen werden. Bevor der AG sich zu den Freistellungen nicht zustimmend geäußert hat und dabei die zweiwöchige Einspruchsfrist noch nicht vorüber ist, dürfen die gewählten Freigestellten der Arbeit nicht fernbleiben. Allerdings gibt es auch eine stillschweigende Freistellung, nämlich dann, wenn es sich um schon freigestellte BRM handelt, weil hier eine anderweitige berufliche Verwendung der Freistellung nicht entgegensteht. So sagt es jedenfalls der DKK unter dem § 38 BetrVG

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