Ende der Vollfreistellung
Hallo zusammen, hier ist meine kurze Frage zur Vollfreistellung eines BR-Mitglieds: Endet die Vollfreistellung mit Ende der Amtszeit und wo findet man den entsprechenden Gesetzestext dazu?
Danke und Grüße
rapante44
Community-Antworten (4)
05.05.2014 um 13:21 Uhr
Spätestens! Ist doch irgendwie logisch. Seine Amtszeit ist vorbei, wozu sollte er dann noch freigestellt sein? Er hat ja keine BR-Tätigkeit mehr zu tun.
05.05.2014 um 13:37 Uhr
Wir haben den seltenen Fall, dass alle bisherigen BR-Vertreter auch nach der neuen Wahl gewählt wurden (11 aus 27). Eine Vollfreistellung läuft dann also nicht automatisch weiter?
Logisch hin oder her, ich habe nichts in den Gesetzen gefunden. Es könnte nämlich hier zu einem Streitfall kommen...
05.05.2014 um 13:41 Uhr
Der neue BR beschließt die neue Freistellung, ob nun der alte freigestellt bleibt oder ein anderer
05.05.2014 um 20:56 Uhr
rapantito es muss neu über die Freistellungen beschlossen werden. Bevor der AG sich zu den Freistellungen nicht zustimmend geäußert hat und dabei die zweiwöchige Einspruchsfrist noch nicht vorüber ist, dürfen die gewählten Freigestellten der Arbeit nicht fernbleiben. Allerdings gibt es auch eine stillschweigende Freistellung, nämlich dann, wenn es sich um schon freigestellte BRM handelt, weil hier eine anderweitige berufliche Verwendung der Freistellung nicht entgegensteht. So sagt es jedenfalls der DKK unter dem § 38 BetrVG
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