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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vollfreistellung wie wird da gewählt?

H
Hägar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wir haben ein neuern Betriebsrat. Nun geht es um die Vollfreistellung. Kann der Betriebsrat sagen wir wollen keine Vollfreistellung? Angenommen es wird wird gewählt nur einer lässt sich aufstellen, Ergebnis drei ja sechs nein. Was ist dann?

Viele grüße aus Bayern Sven

1.90409

Community-Antworten (9)

G
gironimo

02.01.2015 um 19:39 Uhr

Kann der Betriebsrat sagen wir wollen keine Vollfreistellung?< Warum in aller Welt sollte ein BR-Gremium das sagen. Das würde ja heißen, dass man sich selbst ausbremsen will.

Das einzelne BR-Mitglieder sich nicht voll freistellen lassen wollen, kommt häufig vor. Daher besteht ja die Möglichkeit, die Freisterllung auch aufzuteilen (wovon ich aber persönlich gar nichts halte). Zu beachten wären die Ansprüche aus dem § 38 Abs. 4 BetrVG.

Und die Wahl der Freistellung. Hierzu § 38 Abs. 2 BertrVG (...) Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.

Wenn sechs dagegen sind, würde ich die fragen, wer von Ihnen bereit ist, die BR-Arbeit eines freigestellten BRs zu machen. BR-Tätigkeit ist nun einmal auch ein zeitlicher Aufwand, den zu leisten man schon vor der Wahl bereit sein sollte. - Es ist doch Arbeitszeit !

H
Hägar

02.01.2015 um 19:49 Uhr

Hallo

das denke ich das Problem. Man will scheinbar nicht das einer Vollfreigestellt wird. Damit der Arbeitgeber nicht so viel Kosten hat oder so.

S
Snooker

02.01.2015 um 19:56 Uhr

Bei der Wahl gibt es keine nein Stimmen. Wenn jemand alleine Antritt zur Wahl der Vollfreistellung und er bekommt drei Stimmn dann ist er gewählt. Und der BR hat die Sache um zu setzen. Weiter, nimmt der BR die Vollfreistellung (in welcher Form auch immer) nicht wahr, könnte man ihm vor werfen nicht im Sinne des BetrVG zu handeln. Hier könnte man sich dann mal die Folgen des § 23 BetrVG zu gemühte ziehen.

Nachtrag: Und ich habe noch nie einen Betrieb gesehen der pleite gemacht hat weil er nun einen BR hat und dieser ja auch was kostet.

K
Kölner

02.01.2015 um 21:14 Uhr

Also hägar, höre auf die beiden Antwortgeber. Mehrheitswahl heißt das Zauberwort.

H
Hartmut

03.01.2015 um 12:21 Uhr

Hallo Hägar, ja der BR kann das sagen. Ich halte es aber auch für unverständlich. Klingt für mich ein wenig nach wasch mich, aber mach mich nicht nass.

H
Hasenfuss

04.01.2015 um 12:28 Uhr

Ich würde die Freistellung in Anspruch nehmen. Was spricht dagegen? So kann man wenigstens richtig BR Arbeit machen und nur noch auf das konzentrieren. Hier ist alles zum Thema Freistellungen und Wahl erklärt. https:www.verdi-bub.de/index.php?id=1966

H
Hägar

06.01.2015 um 17:46 Uhr

Hallo

super vielen dank für die antworten.

Nun gehe ich also so vor? Beantrage für die nächste Sitzung: Beratung und Beschluss über Vollfreistellung.

Dann kommt es zur beratung, 6 sagen brauchen wir nicht.

Was dann?

Oder es wird gewählt und 3 sagen ja Kollege Sven vollfreistellung und 6 sagen nein was?

Viele grüße Sven

K
Kölner

07.01.2015 um 11:33 Uhr

Wenn der BR beschließt (!), keinen Freistellungsbeschluss zu einem BRM fassen zu wollen, dann wird es schwierig.

N
niemand

07.01.2015 um 14:59 Uhr

Na dann doch eher auf die Tagesordnung Beratung über Vollfreistellung Wahl des freigestellten BR

§ 38 Freistellungen (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel

Da steht nicht wenn das der BR beschließt. Zur Beratung ist der Arbeitgeber einzuladen.

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