Erstellt am 02.01.2015 um 18:39 Uhr von gironimo
>Kann der Betriebsrat sagen wir wollen keine Vollfreistellung?<
Warum in aller Welt sollte ein BR-Gremium das sagen. Das würde ja heißen, dass man sich selbst ausbremsen will.
Das einzelne BR-Mitglieder sich nicht voll freistellen lassen wollen, kommt häufig vor. Daher besteht ja die Möglichkeit, die Freisterllung auch aufzuteilen (wovon ich aber persönlich gar nichts halte). Zu beachten wären die Ansprüche aus dem § 38 Abs. 4 BetrVG.
Und die Wahl der Freistellung. Hierzu § 38 Abs. 2 BertrVG (...) Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
Wenn sechs dagegen sind, würde ich die fragen, wer von Ihnen bereit ist, die BR-Arbeit eines freigestellten BRs zu machen. BR-Tätigkeit ist nun einmal auch ein zeitlicher Aufwand, den zu leisten man schon vor der Wahl bereit sein sollte. - Es ist doch Arbeitszeit !
Erstellt am 02.01.2015 um 18:49 Uhr von Hägar
Hallo
das denke ich das Problem. Man will scheinbar nicht das einer Vollfreigestellt wird. Damit der Arbeitgeber nicht so viel Kosten hat oder so.
Erstellt am 02.01.2015 um 18:56 Uhr von Snooker
Bei der Wahl gibt es keine nein Stimmen. Wenn jemand alleine Antritt zur Wahl der Vollfreistellung und er bekommt drei Stimmn dann ist er gewählt. Und der BR hat die Sache um zu setzen.
Weiter, nimmt der BR die Vollfreistellung (in welcher Form auch immer) nicht wahr, könnte man ihm vor werfen nicht im Sinne des BetrVG zu handeln. Hier könnte man sich dann mal die Folgen des § 23 BetrVG zu gemühte ziehen.
Nachtrag: Und ich habe noch nie einen Betrieb gesehen der pleite gemacht hat weil er nun einen BR hat und dieser ja auch was kostet.
Erstellt am 02.01.2015 um 20:14 Uhr von Kölner
Also hägar, höre auf die beiden Antwortgeber. Mehrheitswahl heißt das Zauberwort.
Erstellt am 03.01.2015 um 11:21 Uhr von Hartmut
Hallo Hägar, ja der BR kann das sagen. Ich halte es aber auch für unverständlich. Klingt für mich ein wenig nach wasch mich, aber mach mich nicht nass.
Erstellt am 04.01.2015 um 11:28 Uhr von Hasenfuss
Ich würde die Freistellung in Anspruch nehmen. Was spricht dagegen? So kann man wenigstens richtig BR Arbeit machen und nur noch auf das konzentrieren.
Hier ist alles zum Thema Freistellungen und Wahl erklärt.
https:www.verdi-bub.de/index.php?id=1966
Erstellt am 06.01.2015 um 16:46 Uhr von Hägar
Hallo
super vielen dank für die antworten.
Nun gehe ich also so vor?
Beantrage für die nächste Sitzung: Beratung und Beschluss über Vollfreistellung.
Dann kommt es zur beratung, 6 sagen brauchen wir nicht.
Was dann?
Oder es wird gewählt und 3 sagen ja Kollege Sven vollfreistellung und 6 sagen nein was?
Viele grüße Sven
Erstellt am 07.01.2015 um 10:33 Uhr von Kölner
Wenn der BR beschließt (!), keinen Freistellungsbeschluss zu einem BRM fassen zu wollen, dann wird es schwierig.
Erstellt am 07.01.2015 um 13:59 Uhr von Niemand
Na dann doch eher auf die Tagesordnung
Beratung über Vollfreistellung
Wahl des freigestellten BR
§ 38 Freistellungen
(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel
Da steht nicht wenn das der BR beschließt. Zur Beratung ist der Arbeitgeber einzuladen.