Ungerechtigkeit - bei der Verteilung des "Schichtdienstes"?
Guten Tag Ihr Lieben,
folgende Problematik ... In unserem Unternehmen haben die Angestellten eine Gleitzeit und logischerweise eine Kernzeit. 4 der insgesamt 12 Angestellten müssen eine Servicezeit von 7-18 Uhr abdecken und diese selbständig organisieren. Selbständig organisieren heißt, dass auch bei der Urlaubsvertretung die Organisation den Mitarbeitern obliegt. Einen zusätzlichen Obolus des Arbeitgebers gibt es hierfür nicht und eine Aushilfe die mal einspringt auch nicht. Dies läuft bereits seit Juli 2005 und der damalige BR hat hier auch seine Zustimmung gegeben. Wir haben nun seit längerem versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Servicezeit bis 18 Uhr auf alle Schultern der 12 Angestellten zu verteilen, jedoch ist hier keine Übereinkunft mit den Arbeitgeber zu finden. Nun stellen sich uns folgende Fragen:
a) handelt es sich bereits um eine Schichtarbeit? Die Mitarbeiter A, B und C beginnen um 07:00 bzw. 07:30 Uhr und arbeiten i.d.R. bis 15:30 bzw. 16:00 Uhr und Mitarbeiter D von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr. Es erfolgt ein wöchentlicher Wechsel der 4 Mitarbeiter. Die Kernzeit ist von 09:30 bis 14:30 Uhr und die Servicezeit von 07:00 - 18:00 Uhr.
b) Wie kann der Betriebsrat erzwingen, dass entweder alle 12 Angestellten im Wechsel die Schicht übernehmen oder wenigstens ein finanzieller Ausgleich erfolgt?
c) Ist es zulässig, von den Mitarbeitern im Krankheitsfall oder bei Urlaub zu erwarten, dass hier eine selbständige Organisation erfolgt? Es sind keine leitenden Angestellten bzw. auch keine Abteilungsleiter etc.!
d) Wie würdet Ihr hier argumentieren und die ganze Sache angehen?
Hintergrund meines Beitags ist, dass sich die Mitarbeiter bei mir erkundigt haben, sich ungerecht behandelt fühlen, da nur sie bis 18 Uhr am Arbeitsplatz sein müssen. Hinzu kommt, dass eine Dame auch ein Kind hat, welches die KITA besucht und in der 18- Uhr Woche das Kind von der Mutter abholen lassen muss.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Danke & Gruß Heinz
Community-Antworten (2)
19.02.2007 um 13:13 Uhr
Die erste Frage wäre, ob sich die Tätigkeiten aller 12 Mitarbeiter auch vergleichen lassen, d.h. , ob von den anderen 8 Mitarbeitern die Tätigkeit nach Kernzeit auch bestritten werden könnte.
Als 2. stellt sich die Frage, ob zu der Regelung eine Betriebsvereinbarung besteht.
Wie argumentiert der Betriebsrat in der Hinsicht ?
Aus der Praxis heraus bin ich der Meinung, das es doch besser ist, wenn die Mitarbeiter es in der Hand haben, die Einteilung selbstständig vorzunehmen, als wenn es starr durch einen Vorgesetzen festgeschrieben wird, aber erfahrungsgemäß kommen Mitarbeiter oft nicht klar damit, wenn man ihnen entsprechende Selbstständigkeit einräumt ;-)
Was die Frau mit dem Kind angeht, wäre möglicherweise was über den Grundsatz des Betriebsrats zu erreichen, welcher die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll, was allerdings zu Benachteiligungen der Kollegen führen könnte.
Einen Anspruch eines Obulus kann ich aus der Tatsache eines festgelegten Zeitkorridors nicht erkennen, ggfs. müßte man prüfen, ob tarifliche Gegebenheiten existieren, mache da aber wenig Hoffnung.
19.02.2007 um 13:51 Uhr
Hallo Rollie,
danke für das Feedback.
Die Tätigkeiten sind lediglich auf den "Telefondienst" beschränkt und einfache, abteilungsübergreifende Arbeiten. Die 4 Angestellten (eigentlich 2 Abteilungen) müssen auch abteilungsübergreifende Arbeiten in dieser Zeit machen, für die jedoch keine besondere Qualifikation notwendig ist.
Es besteht eine BV über die Arbeitszeit, in der u.a. die Gleitzeit und Servicezeit der einzelnen Abteilungen geregelt ist. Hier haben nur diese 4 Personen (2 Abteilungen) eine Anwesenheitszeit bis 18 Uhr.
Unsere Firma ist nicht tarifgebunden.
Gruß
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