Guten Tag Ihr Lieben,

folgende Problematik ... In unserem Unternehmen haben die Angestellten eine Gleitzeit und logischerweise eine Kernzeit. 4 der insgesamt 12 Angestellten müssen eine Servicezeit von 7-18 Uhr abdecken und diese selbständig organisieren. Selbständig organisieren heißt, dass auch bei der Urlaubsvertretung die Organisation den Mitarbeitern obliegt. Einen zusätzlichen Obolus des Arbeitgebers gibt es hierfür nicht und eine Aushilfe die mal einspringt auch nicht. Dies läuft bereits seit Juli 2005 und der damalige BR hat hier auch seine Zustimmung gegeben. Wir haben nun seit längerem versucht, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Servicezeit bis 18 Uhr auf alle Schultern der 12 Angestellten zu verteilen, jedoch ist hier keine Übereinkunft mit den Arbeitgeber zu finden. Nun stellen sich uns folgende Fragen:

a) handelt es sich bereits um eine Schichtarbeit? Die Mitarbeiter A, B und C beginnen um 07:00 bzw. 07:30 Uhr und arbeiten i.d.R. bis 15:30 bzw. 16:00 Uhr und Mitarbeiter D von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr. Es erfolgt ein wöchentlicher Wechsel der 4 Mitarbeiter. Die Kernzeit ist von 09:30 bis 14:30 Uhr und die Servicezeit von 07:00 - 18:00 Uhr.

b) Wie kann der Betriebsrat erzwingen, dass entweder alle 12 Angestellten im Wechsel die Schicht übernehmen oder wenigstens ein finanzieller Ausgleich erfolgt?

c) Ist es zulässig, von den Mitarbeitern im Krankheitsfall oder bei Urlaub zu erwarten, dass hier eine selbständige Organisation erfolgt? Es sind keine leitenden Angestellten bzw. auch keine Abteilungsleiter etc.!

d) Wie würdet Ihr hier argumentieren und die ganze Sache angehen?

Hintergrund meines Beitags ist, dass sich die Mitarbeiter bei mir erkundigt haben, sich ungerecht behandelt fühlen, da nur sie bis 18 Uhr am Arbeitsplatz sein müssen. Hinzu kommt, dass eine Dame auch ein Kind hat, welches die KITA besucht und in der 18- Uhr Woche das Kind von der Mutter abholen lassen muss.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.


Danke & Gruß
Heinz