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Mitarbeiterin wurde zusammengefaltet

H
Hansen
Dez 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgenden Fall: Eine Mitarbeiterin arbeitet auf 450,- Euro Basis in der Raumpflege. Nun war Sie morgens, an Ihrem freien Tag, für Ihren Vorgesetzen nicht zu erreichen, da Sie einen Arzttermin hatte. Sie sollte noch an dem Morgen arbeiten, da eine Kollegin sich krank gemeldet hatte.

Da der Vorgesetzte Sie nun nicht erreicht hatte, wurde Sie "zusammengefaltet".

Hier nun die Frage: Gesetzlich muss die Kollegin ja nicht an dem freien Tag kommen. Wie lauten die gesetzlichen Bestimmungen dafür?

Gruss Hansen

660013

Community-Antworten (13)

J
JohnDoe

10.12.2018 um 13:37 Uhr

Wenn es sich um einen freien Tag handelt, muss die Kollegin noch nicht mal ans Telefon gehen.

K
kratzbürste

10.12.2018 um 14:07 Uhr

Das wäre mal eine praktische Übung für die nächste Betriebsversammlung : Alle nehmen ihr Smartphon in die Hand und suchen den Ausschalter. Und für Fortgeschrittene : wie richtige ich eine RufnummerUnterdrückung ein.

Der BR sollte ein ernstes Wort mit dem AG sprechen.

M
Matze

10.12.2018 um 15:06 Uhr

Sowas nennt man auch "verheizen" von Kolleginnen. Einerseits sich mit Billiglohn um die Sozialabgaben drücken, andererseits erwarten, dass die Mitarbeiterin jeder Zeit für ihn da ist, wird bei uns Ausbeutung genannt. Klopft ihm auf die Finger. Beratet Eure Mitarbeiterin gut. Die Kollegin sollte nach diesem "Zusammenfalten" nochmals zum Arzt gehen. Vielleicht ist sie nun doch länger krank; "Burnout" oder so ähnlich? EntgFG beachten. Auch für sie gilt das Kündigungsschutzgesetz. So Long

B
BRHamburg

10.12.2018 um 15:25 Uhr

Arbeitsvertrag ist die Gesetzliche Grundlage. Steht da das die Kollegin verpflichtet ist ein Anruf entgegen zu nehmen?

P
Pjöööng

10.12.2018 um 15:38 Uhr

Selbst wenn so etwas im Arbeitsvertrag stehen sollte, dann dürfte das wohl unwirksam sein weil es den AN unangemessen benachteiligt.

H
Hansen

10.12.2018 um 16:24 Uhr

Hallo,

da steht nichts davon, dass die Mitarbeiterin auf "Abruf" sein soll. Steht nicht irgendwo im Gesetzestext? Freie Tage dienen doch zur Erholung.

C
celestro

10.12.2018 um 16:32 Uhr

"Freie Tage dienen doch zur Erholung."

Richtig ... und so etwas muß man nicht nochmal extra für Dummies irgendwo hinschreiben.

N
nicoline

10.12.2018 um 19:13 Uhr

Hansen, auf der einen Seite sagst du: Gesetzlich muss die Kollegin ja nicht an dem freien Tag kommen. gleichzeitig fragst du: Wie lauten die gesetzlichen Bestimmungen dafür?

Wenn man etwas behauptet => Gesetzlich muss die Kollegin ja nicht an dem freien Tag kommen. dann sollte man auch die Rechtsgrundlage dafür kennen, oder eine solche Behauptung unterlassen. In keinem Gesetz steht: ein Beschäftigter muss an seinem freien Tag nicht arbeiten.

§106 Gewerbeordnung => Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Mit Herausgabe eines Dienstplanes hat er aber dieses Weisungsrecht verbraucht, der Dienstplan ist verbindlich, kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden, abgesehen von echten Notfällen, wie Ausbruch einer Epidemie, Großbrand, Flugzeugabsturz etc.

Krankheit eines anderen Beschäftigten ist kein solcher Notfall. Auf Personalausfall muss jeder AG sich in seiner Personalplanung einstellen. Hinzu kommt, dass das Weisungsrecht des AG sich ausschließlich auf die Arbeitszeit erstreckt. In seiner Freizeit ist kein Beschäftigter verpflichtet, mit dem Arbeitgeber zu sprechen oder Weisungen entgegenzunehmen, es sei denn, arbeitsvertraglich ist eine Rufbereitschaft oder Arbeit auf Abruf vereinbart.

Dann kommt hinzu, dass jede Änderung des Dienstplanes mitbestimmungspflichtig ist: Wird der Dienstplan überhaupt mitbestimmt vom BR?

So, was machst du jetzt mit diesem Wissen? Du bist zuversichtlich, dass du den AG damit davon abbringst, sich weiter so zu benehmen, wie hier geschildert? Wovon träumst du nachts?

Auf diesem Gebiet erreicht man nur etwas, wenn man als BR konsequent sein Mirbestimmgsrecht einfordert und dann auch bis zur bitteren Neige durchzieht und, die Beschäftigten immer wieder darüber aufklärt, welche Rechte sie haben und sie immer wieder darin bestärkt, diese einzufordern. Menschen, die sich so zusammenfalten lassen, ohne sich zu wehren, haben Angst. Das wird mir zwar immer unverständlich bleiben, aber leider gibt es sie zuhauf, was AG immer wieder darin bestärkt, sich so zu benehmen. Man muss Ihnen immer wieder sagen, dass Einigkeit stark macht. Und selbst das alles hilft oft nicht. Ich wünsche dir viel Erfolg

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf

H
Hansen

12.12.2018 um 10:28 Uhr

Hallo nicoline,

vielen Dank für die tolle Antwort. Werde mir gleich einige Gedanken über eine neue BV machen.

Gruss Hansen

P.S.: Schöne Weihnachtszeit

N
nicoline

12.12.2018 um 10:34 Uhr

Hallo Hansen, gern geschehen. Dir und auch deinen KollegInnen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit. Mach die KollegInnen stark.

N
nicoline

12.12.2018 um 12:48 Uhr

Hansen, ich muss hier doch nochmal etwas hinterher schicken. Gedanken über eine neue BV sind gut. Das dauert ja aber eine ganze Zeit, bis die fertig ist. Jetzt in diesem Akutfall sollte der BR zumindest mit dem Vorgesetzten sprechen und ihn auffordern, zukünftig so etwas zu unterlassen und das Mitbestimmungsrecht bei Dienstplanänderungen geltend machen. Man kann den ja nicht weitermachen lassen, bis die BV mal fertig ist:

H
Hansen

12.12.2018 um 13:00 Uhr

Hallo nicoline,

mit der Mitarbeiterin und dem Vorgesetzten habe ich schon gesprochen. Danke.

Gruss Hansen

N
nicoline

12.12.2018 um 14:42 Uhr

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