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Ungewollter Urlaub - zwangsweise?

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Rueberich
Jan 2018 bearbeitet

Ich und meine Kollegen arbeiten in einer Tochtergesellschaft von einer größeren Firma.Wir sind dort im Fahrdienst beschäftigt um Behinderte zu befördern.Nun sind die Gruppenleiter und Vorarbeiter von der größeren Firma auf Fortbildung,und so gab es für uns für einen Tag keinen Fahrdienst da die Behinderten frei hatten.Uns wurde gesagt das wir für diesen Tag Urlaub nehmen müssen.Da ich im Betriebsrat bin, sind nun meine Kollegen auf mich zugekommen und fragten mich ob das so richtig ist.Meine Frage ist : Kann es richtig sein das wir einen Tag Urlaub dafür opfern müssen.

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Community-Antworten (2)

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wölfchen

16.02.2007 um 21:24 Uhr

Hallo Rueberich, das geht nicht, es widerspräche dem Sinn des ERHOLUNGSURLAUBS nach BUrlG. Und dann schau mal ins BGB § 293 (Annahmeverzug), § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko. Evtl. können Eure Kollegen eine Beschwerde nach § 84/85 BetrVG an Euch richten, so dass Ihr tätig werden könnt.

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wölfchen

17.02.2007 um 10:06 Uhr

Es war ja wohl keine Rede von Betriebsferien und außerdem wären diese wiederum mitbestimmungspflichtig, oder?

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