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Ersetzung der BR Zustimmung (Änderung von Arbeitszeiten) - durch Arbeitsgericht oder durch Einigungsstelle?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

wenn der BR einer Änderung von Arbeitszeiten bzw. der Einrichtung von festen Arbeitszeiten im Sinne von Schichtplänen gegenüber einer bisherigen Gleitzeitregelung nicht (mehr) zustimmt (bisher Übergangsregelung weil BV in der Verhandlung), wer kann dann die Zustimmung ersetzen? Arbeitsgericht oder Einigungsstelle?

Gruss br

5.11903

Community-Antworten (3)

R
Rollie

16.02.2007 um 18:37 Uhr

Warum sollte eine andere Instanz diese ersetzen ? Weil einige Leute ein anderes Verständnis in Punkto Demokratie haben ? Ich unterstelle einmal, das der Betriebsrat seine Entscheidung im Rahnen gesetzlicher bzw. tariflicher Bestimmungen fällt.

P
paula

16.02.2007 um 19:19 Uhr

@Rollie

ja wenn der BR nicht zustimmt kann ggf. die Einigungsstelle hier entscheiden. Der Spruch der Einigungsstelle kann die Einigung zwischen AG und BR ersetzen oder nicht?

SZ
Stefan ZG

16.02.2007 um 20:18 Uhr

Verhandlungen für gescheitert erklären, Beschluß fassen, Einigungsstellenverfahren einleiten

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