Ersetzung der BR Zustimmung (Änderung von Arbeitszeiten) - durch Arbeitsgericht oder durch Einigungsstelle?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
wenn der BR einer Änderung von Arbeitszeiten bzw. der Einrichtung von festen Arbeitszeiten im Sinne von Schichtplänen gegenüber einer bisherigen Gleitzeitregelung nicht (mehr) zustimmt (bisher Übergangsregelung weil BV in der Verhandlung), wer kann dann die Zustimmung ersetzen? Arbeitsgericht oder Einigungsstelle?
Gruss br
Community-Antworten (3)
16.02.2007 um 18:37 Uhr
Warum sollte eine andere Instanz diese ersetzen ? Weil einige Leute ein anderes Verständnis in Punkto Demokratie haben ? Ich unterstelle einmal, das der Betriebsrat seine Entscheidung im Rahnen gesetzlicher bzw. tariflicher Bestimmungen fällt.
16.02.2007 um 19:19 Uhr
@Rollie
ja wenn der BR nicht zustimmt kann ggf. die Einigungsstelle hier entscheiden. Der Spruch der Einigungsstelle kann die Einigung zwischen AG und BR ersetzen oder nicht?
16.02.2007 um 20:18 Uhr
Verhandlungen für gescheitert erklären, Beschluß fassen, Einigungsstellenverfahren einleiten
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