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fristlose Kündigung eines BR und Ersetzung der Zustimmung

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

fristlose Kündigung eines BR ist selten Bei fehlender Zustimmung des Restes des BR muss der AG die Zustimmung vom Gericht einholen, wenn der AG an der K festhalten will. Hierzu die Frage: Innerhalb dieses Verfahrens wird ja geprüft, ob die Zustimmung zur fristlosen K des BR ersetzt wird. Ist das nicht ein Präjudiz für das sich anschließende Verfahren vor Gericht ? Wenn also hier die Zustimmung erteilt wird, habe ich dann noch Chancen im "normalen" gerichtlichen Verfahren ?? Wer hat Erfahrung hierzu ??

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Community-Antworten (2)

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Petrus

27.01.2012 um 18:22 Uhr

Dein Anwalt?

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Lernender

27.01.2012 um 18:36 Uhr

@lancelot

findest du z.B. in den Kommentaren zum § 103 BetrVG ( Fitting Rn 47 Auflage 22 )

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