W.A.F. LogoSeminare

Steuerfreier Bonus - bei gerinfügig Beschäftigten?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen,

bei uns wird ein einmaliger bonus von ca. 70 € brutto ausgeschüttet. müssen die 400 € kräfte jetzt zwangsläufig diesen betrag weniger arbeiten um nicht über die steuerpflichtige grenze zu kommen?

danke und gruß, packer

5.93509

Community-Antworten (9)

P
pit47

16.02.2007 um 13:24 Uhr

Hallo packer, wenn der einmalige Bonus über die Lohnabrechnung bezahlt wird, müssen die geringfügig Beschäftigten entsprechend weniger arbeiten. Aber der Arbeitgeber kann auch Gutscheine bis zu 40 Euro monatlich an die MA austeilen. Diese werden nicht auf den Lohn angerechnet.

P
packer

16.02.2007 um 13:40 Uhr

danke pit47,

kannst du mir sagen, wo das genau nachzulesen ist. ich hab sowas auch schon gehört, würde es gerne nchprüfen bevor ich da was ankurbele...

F
Fayence

16.02.2007 um 13:54 Uhr

Hallo packer,

ich würde sagen, dass sich Eure 400 € Kräfte ganz einfach über diese 70 € freuen können!

R
Rollie

16.02.2007 um 15:02 Uhr

@Fayence, es würde mich wundern, wenn die geringfügig Beschäftigten 70 € bekommen würden. Ich hab es so verstanden, das vermutlich an die Vollzeitbeschäftigten die 70 € ausbezahlt werden und dadurch die geringfügig Beschäftigten ermutlich nur anteilig.

P
packer

16.02.2007 um 15:33 Uhr

@ fay

danke... gute seite... aber da steht auch folgendes:

Die Anrechnung von Sonderzahlungen kann ggf. dazu führen, dass das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro überschreitet, die Versicherungsfreiheit der Beschäftigung demnach entfällt.

ich verstehe dann deine aussage nich... sorry, kann es daran liegen, daß ich ein alter mann bin?

@ rolli

gießkanne hat auch einen anderen namen, nämlich gutes altes sozialistisches verteilungsprinzip. da wir keine bemessungsgrundlagen für den bonus aufstellen können, haben wir gesagt, daß alle festangestellten den selben betrag bekommen. ist eine einmalige zahlung und wird auch so nicht wieder vorkommen.

F
Fayence

16.02.2007 um 16:41 Uhr

"bei uns wird ein einmaliger bonus von ca. 70 € brutto ausgeschüttet" >> SGB 4 § 8 (1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung REGELMÄßIG im Monat 400 Euro nicht übersteigt,...

packer,

ich kann und konnte Deiner Angabe nicht entnehmen, dass dieser Bonus regelmässig ausgezahlt werden soll! Ist meine Aussage jetzt verständlich?

P.S. Alter Mann mit langen bunten Haaren? ;-))

P
packer

16.02.2007 um 16:52 Uhr

bei uns machen die geringfügig beschäftigten eigentlich alle ihre 400 € voll... das ist ja das problem... oder hab ich jezze total was nicht verstanden?

nee, kurze grüne als streifen obenauf :) links der :) http://stompinalex.lima-city.de/galerie/party/pages/party%2002.htm

unsere personalstelle wird wohl den bonus auszahlen und die stundenzahl entsprechend verringern...

finde ich aber ungerecht...

F
Fayence

16.02.2007 um 17:13 Uhr

packer,

hmmm, Du warst schon immer ein lecker Kerlchen! Aber ohne Bart gefällst Du mir doch besser. :-))

Dann kann Eure PA doch gleich darauf verzichten, den Bonus überhaupt auszuzahlen! Der Steuerberater Eures AGs sollte diese Frage doch beantworten können...

P.S. "finde ich aber ungerecht..." > Dafür ist Lotte zuständig!

P
packer

16.02.2007 um 17:23 Uhr

gröhl (sorry lotte)

danke :) aber wieso immer? hmmm.... grübel...

ja, habs mir schon so gedacht... das war echt n almosen ohne ende... aber die story dazu war echt witzig... aber das geht zu sehr ins interne...

danke euch und ein schönet wochenende! ich geh an badesee...

Ihre Antwort