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Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich

T
Tessa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute, ich habe eine ganz spezielle Frage, zu der ich leider nirgends was Aussagekräftiges finden kann.

Kann eine künstliche Befruchtung zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen, da es in der Folge zu einer Krankschreibung kommen wird um den Erfolg nicht zu gefährden. Dies würde als vorsätzliche Arbeitsunfähigkeit gewertet werden.

Liebe Grüße, Tessa

6.473013

Community-Antworten (13)

L
Lotte

15.02.2007 um 22:54 Uhr

Tessa, § 9 MuschG, oder ist man dann nicht als Schwangere zu bezeichnen?

F
Fayence

15.02.2007 um 22:59 Uhr

Tessa,

Du kellnerst aber nicht (aushilfsweise) in Salzburg, oder?

T
Tessa

15.02.2007 um 23:00 Uhr

Doch Lotte, würde ich auch so sehen. Mir hat aber eine Kollegin gesagt, die diesen Eingriff vorhat, sie hätte sich erkundigt (wo auch immer) und wäre so an diese Information gelangt. Und nun bin ich schon etwas irritiert, das gebe ich zu. Es gibt ja fast nichts, was es nicht gibt.

K
Kölner

15.02.2007 um 23:01 Uhr

@Fayence :-))

@Tessa Sag der Kollegin, dass Internetseiten mit '.at' aus Österreich kommen und die dort angegebenen Urteil auch.

T
Tessa

15.02.2007 um 23:05 Uhr

Ja Fayence, das hab ich auch gelesen, obwohl ich nicht in Salzburg als Aushilfskellnerin tätig bin :-) Denn ich hab das Internet schon durchgewühlt.

Nein, diese Info hat sie schon vor diesem 9. Febr. gehabt.

F
Fayence

15.02.2007 um 23:18 Uhr

Tessa,

dann ist´s ja gut! :-))

Dann überlegen wir doch einmal, wie die Begründung des AGs konkret aussehen könnte!

Anhörung gem. §102 BetrVG

Frau K. Inder-Wunsch beabsichtigt, eine Schwangerschaft per künstlicher Befruchtung herbeizuführen. Aufgrund dieser Tatsache steht zu befürchten, dass Frau K. Inder-Wunsch vorsätzlich Fehlzeiten durch Arbeitsunfähigkeit verursachen wird, um den Erfolg dieser Bemühungen nicht zu gefährden.

Frau K. Inder-Wunsch soll zum 1. April 2007 eine ordentliche fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden.

Für den Widerspruch des BRs bist Du jetzt zuständig...

K
Kölner

15.02.2007 um 23:23 Uhr

@Tessa Interessant finde ich auch, ob man neuerdings nach einer künstlichen Befruchtung nicht Schwanger im Sinne des MuSchG ist... ...und das KSchG (bei einer Positivprüfung) dann wieder eine eindeutige Sprachregelung hat.

Ich stelle mir gerade das Schriftstück des AG zur Kündigung vor: "Ich kündige Frau K.Inder-Wunsch, weil sie eine Schwangerschaft bewusst herbeigeführt hat..."

T
Tessa

15.02.2007 um 23:32 Uhr

Ich werde das Gefühl nicht los, dass ihr jetzt grinsend vor dem Monitor sitzt ;-) Kann ich sehr wohl verstehen.

@Fayence Keine Sorge, zu einem Widerspruch wäre ich schon fähig, auch wenn ich etwas vertrottelt wirken sollte :-)

@Kölner Ich hoffe schon, dass uns der EuGH nicht dumm sterben lässt und wir dann endlich wissen, wann wer schwanger ist. Ja, sollte bei uns der Fall eintreten und so eine Kündigung ausgesprochen werden, lasse ich dich den Wortlaut wissen :-)

P
peters

15.02.2007 um 23:36 Uhr

Ähhmm...

Dem Arbeitgeber muss doch nicht die Ursache für eine Erkrankung mitgeteilt werden.

Und ich vermute, dass man dem Arbeitgeber auch nicht die Ursache für eine Schwangerschaft mitteilen muss. ;-))

Was geht es ihn an, wenn eine Mitarbeiterin zu Beginn oder während der (wie auch immer zu Stande gekommenen) Schwangerschaft ein paar Tage krank ist?

Oder vielleicht doch?? Wäre eine interessantes Thema für eine Schulung.

F
Fayence

16.02.2007 um 00:08 Uhr

"Und ich vermute, dass man dem Arbeitgeber auch nicht die Ursache für eine Schwangerschaft mitteilen muss. ;-))"

peters,

die Ursache, dürfte unabhängig von dem Befruchtungsweg identisch sein! :-))))

P
peters

16.02.2007 um 00:12 Uhr

Ich sag ja, das Thema ist noch nicht ausreichend untersucht. Juristisch gesehen - meine ich natürlich.

P
packer

16.02.2007 um 17:55 Uhr

moin, ich war letztens jahr im arbeitsgericht marburg bei einem termin zugegen und der präsi gottlob rühle hat entschieden, daß der AG eine rechtsunwirksame kündigung ausgesprochen hat, in der lohnfortzahlungspflicht ist und die AN wieder einzustellen hat. da es in diesem fall (unfruchtbarkeit mit hormontherapie und daraus resultierender krankheit) noch keine höhere rechtssprechung gibt und das thema unfruchtbarkeit eher zunehmend ist, hat richter rühle gehofft, daß es nach oben weiter geht... ich weiß leider nicht, ob und wie sich der AG entschieden hat. ich kann aber gerne anfragen bei ihm, wie der stand der dinge ist. deswegen wirst du warscheinlich auch noch nichts gefunden haben...

gruß, packer

P
packer

16.02.2007 um 18:07 Uhr

@ lotte

was ist, wenn die hormonbehansdlung nicht "fruchtet" und die Frau krank wird? hier muss erstmal festgestellt werden, ob unfruchtbarkeit eine krankheit ist. da geht die rechtsprechung keinen graden weg... ich seh es als den nicht idealzustand an und als therapierbar... aber was kümmert das den sack reis...

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