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Bezahlung Sonntagszulagen

J
Jannis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle. Meine Frage ist die Sonntagszulage von 70% ist sie immer fällig wenn sonntags gearbeitet wird oder nur wenn der sonntag mehrarbeit ist. Konkret: der AG will von 3 Schicht auf 4 Schicht umsteigen also Kontisystem, und da dort die freien Tage auch mal mitten in der Woche sind ist er der meinung das Zullagen für Samstage und Sonntage nicht zu bezahlen sind da es sich nicht um überstunden handelt 35 std woche bleibt erhalten. Wir sind nicht Tarivgebunden, aber er lehnt voll an den Tarifvertrag der IGM Westfalen an. Also bezahlen als ob wir Tarifgebunden wären.

Danke

12.97403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

15.02.2007 um 22:30 Uhr

@Jannis Klasse Frage. Aber leider nicht beantwortbar... Sind das Knochen, die Du hier in die Runde wirfst?

SZ
Stefan ZG

16.02.2007 um 00:02 Uhr

Der Kölner meint, wir bräuchten mehr Angaben. Wie zb. welcher Tarifvertrag

K
Kölner

16.02.2007 um 00:04 Uhr

@Jannis Ah...Infos hinzugefügt!

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