Sonntagszuschläge - generel zu bezahlen oder nur wenn es sich am Sonntag um Mehrarbeit handelt?
Hallo an alle, meine frage ist: sind die Sonntagszulagen (70%)generel zu bezahlen oder nur wenn es sich am Sonntag um mehrarbeit handelt. Wir sind nicht Tarifgebunden aber der AG lehnt sich voll an den Tarifvertrag der IGM Nordrhein-Westfalen an. Also bezahlen als wären wir Tarifgebunden. Danke.
Community-Antworten (3)
19.02.2007 um 14:19 Uhr
70 % sind grundsätzlich mehr zu vergüten wenn Sonntags gearbeitet wird. Zu berücksichtigen wäre evtl. eine Verschiebung des Sonntags auf Grund einer BV. Da ist ein Öffnungsklausel im TV.
19.02.2007 um 18:12 Uhr
Also wenn auf Vollkontischicht gearbeitet wird demnächst, können die freien tage auch mal mitten in der woche sein und am wochenende wird gearbeitet ohne Sonn- oder Samstagszulagen? Danke
20.02.2007 um 07:19 Uhr
Nein, eine Verschiebung des Sonntags geht nach dem TV maximal um X Stunden nach hinten oder vorn. Die Sonntagszulagen fallen immer an wenn in der deffinierten Sonntagszeit gearbeitet wird. Samstagszuschläge gibt es nicht! Am besten gehst Du mal zur Gewerkschaft, die können Dir da helfen. Voraussetzung dafür ist aber das Du Mitglied bist.
Verwandte Themen
Keine Sonntagszuschläge wenn Nachtschicht Sonntag beginnt?
ÄlterMoinsen, Wir arbeiten in einem drei Schichtbetrieb. Die Nachtschicht beginnt Sonntagabend um 22.00 Uhr und endet Freitag morgen um 6.00 Uhr. Es wurden immer für Sonntag die entsprechenden Zuschläge
Sonntagszuschläge für Verwaltungsangestellte
ÄlterHallo ! Brauch Eure Hilfe Eine Verwaltungsangestellte im Altenheim hat auf Anordnung des AG an 4 Sonntagen arbeiten müssen. Die geleisteten Stunden sind ihr angerechnet worden, jedoch ohne Sonntagszu
Kann ein BR verlangen daß seine Aussage zu Themen Wortgetreu in Der sitzungsniederschrift stehen
ÄlterHallo bitte gebt uns einen Rat; wir haben einen Kollegen im BR -Gremium (3 Mann/Frau BR) der generel Änderungen in den Protokollen /Sitzungsniederschriften (kurz SN) wünscht -wenn 2 BR-Mitgleider fest
Kürzung der Entgeltforzahlung im Krankheitsfall
ÄlterHallo ihr Wissenden! ich habe da mal eine komplizierte Frage an euch. Es geht um die Entgeldfortzahlung im Krankheitfall. Wir hatten einen TV. Dieser TV wurde gekündigt und es kam ein neuer TV. In
Entgeltfortzahlung BR Arbeit?
ÄlterHallo Kann mir einer helfen ? Ich habe mich für zwei Wochen freischtellen lassen , wir sind ein Schichtbetrieb , nach § 37 Abs.2 darf die Freistellung keine auswirkung auf mein Entgelt haben .Der Sc