W.A.F. LogoSeminare

Sonntagszuschläge - generel zu bezahlen oder nur wenn es sich am Sonntag um Mehrarbeit handelt?

J
Jannis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, meine frage ist: sind die Sonntagszulagen (70%)generel zu bezahlen oder nur wenn es sich am Sonntag um mehrarbeit handelt. Wir sind nicht Tarifgebunden aber der AG lehnt sich voll an den Tarifvertrag der IGM Nordrhein-Westfalen an. Also bezahlen als wären wir Tarifgebunden. Danke.

4.94303

Community-Antworten (3)

W
Werner

19.02.2007 um 14:19 Uhr

70 % sind grundsätzlich mehr zu vergüten wenn Sonntags gearbeitet wird. Zu berücksichtigen wäre evtl. eine Verschiebung des Sonntags auf Grund einer BV. Da ist ein Öffnungsklausel im TV.

J
Jannis

19.02.2007 um 18:12 Uhr

Also wenn auf Vollkontischicht gearbeitet wird demnächst, können die freien tage auch mal mitten in der woche sein und am wochenende wird gearbeitet ohne Sonn- oder Samstagszulagen? Danke

W
Werner

20.02.2007 um 07:19 Uhr

Nein, eine Verschiebung des Sonntags geht nach dem TV maximal um X Stunden nach hinten oder vorn. Die Sonntagszulagen fallen immer an wenn in der deffinierten Sonntagszeit gearbeitet wird. Samstagszuschläge gibt es nicht! Am besten gehst Du mal zur Gewerkschaft, die können Dir da helfen. Voraussetzung dafür ist aber das Du Mitglied bist.

Ihre Antwort