Erstellt am 05.08.2006 um 12:06 Uhr von Rollie
Urlaub erzwingen oder die Arbeitszeit zu verkürzen, könnte ggf. nicht so ohne Weiteres möglich sein. Zu den Überstunden müßte man wissen, was vereinbart ist. Aber mal grundsätzlich, was spricht dagegen, wenn Überstunden gemacht werden, diese, wenn weniger Arbeit da ist, auch wieder abzubauen, das ist doch keine Einbahnstraße. Gibt es denn sowas wie ein Arbeitszeitkonto ? Gibt es da eine Vereinbarung dazu ?
Ohne die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen oder geltende Betriebsvereinbarungen zu kennen. ist es schwierig zu beurteilen. Gibt es einen betriebsrat ?
Erstellt am 05.08.2006 um 12:17 Uhr von rider125
Hallo Rollie.
Ein BR gibt es. Betr.Vereinbarung gibt es nicht. Samstag u. Sonntag sind bei uns Regelarbeitszeiten. (4 Schicht Betrieb). Überstunden abbauen ist Gruindsätzlich richtig. Aber was ist mit dem Verlust der Sonntagsprozenten (60%). Ein Arbeitszeitkonto gibt es auch. Gruß rider125
Erstellt am 05.08.2006 um 12:30 Uhr von Rollie
Was ist zum Arbeitszeitkonto geregelt ? Gilt ein Tarifvertrag, in dem es Regelungen dazu gibt ?
Erstellt am 05.08.2006 um 12:47 Uhr von Lotte
Rollie,
wenn es keine tarifliche Regelung zum Ü-Abbau etc. gibt, ist es dann nicht trotzdem so, dass solche Änderungen, da es ja Dienstplanänderungen sind, der MBR des BR unterliegen?
Rider,
m.E. ist es so, dass nach Genehmigung des Dienstplanes einschließlich der erfolgten Änderung durch den BR keine Sonntagszuschläge gezahlt werden müssen, da Ihr sie ja de Fakto nicht arbeitet. Es sei denn Euer TV sieht etwas anderes vor. Urlaub an einzelnen Tagen kann der AG allerdings nicht anordnen.
Erstellt am 05.08.2006 um 15:17 Uhr von Rollie
@Lotte,
Das mag wohl davon abhängen, was mit dem betriebsrat vereinbart wurde. Es wäre ja denkbar, das es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der das Arbeitszeitkonto und deren Handhabung geregelt ist (damit der BR nicht wegen jeder Kleinigkeit erst gefragt werden muß), beispielsweise das Mehr- oder Minderarbeit im Rahmen eines +/- Kontos des Arbeitszeitkontos geregelt ist. Beispielsweise, Mitarbeiter erhalten festen Monatslohn + Zahlung der effektiven Zuschläge ungeachtet der geleisteten Stunden. Arbeitszeitkonto läßt +/- 50 Stunden der Sollarbeitszeit zu, die im Ermessen des Schichtmeisters oder Mitarbeiters geleistet werden (natürlich im Rahmen des ArbzG/Tarifvertrag (wenn anwendbar) ).
Nun zu wenig Arbeit, Reduzierung der Schichten (Im Rahmen der vereinbarten Vorlaufzeiten), Abbau von Stunden im Rahmen des AZ-Kontos.
Ich hab das so verstanden, das ein Teil der Mitarbeiter vielleicht nicht mehr genug Stunden haben, ohne das Minus zu unterschreiten und daher der Vorschlag kam, Urlaub zu nehmen.
Ich tu mich immer etwas schwer mit der Genehmigung von Dienstplänen. In wie reicht die Mitbestimmung der Dienstpläne, wenn es beispielsweise eine BV gibt. beschränkt sich die Mitbestimmung des Dienstplans nicht allein auf die Einhaltung der BV und das sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt ? Wie will der BR beispielsweise gegen Abbau von Überstunden angehen, bzw. Stunden im Rahmen eines AZK angehen, wenn es in einer BV definiert ist ?
Was ist der Sinn von Arbeitszeitkonten, wenn man damit nicht auf Schwankungen der Auftragslage reagieren kann ?
Ich tu mich des Weiteren schwer damit, was den Ausgleich der Sonntagszuschläge angeht. keine Sonntagsarbeit, keine Zuschläge.
Erstellt am 05.08.2006 um 21:07 Uhr von Kölner
@Rollie
Zumal es keinen BR gibt, der sich der ganzen Sache schon im Vorfeld hätte annehmen müssen...
@rider125
Da scheint mir ein falsches Verständnis von AZ vorhanden zu sein.
@Lette
So leid wie es mir tut...ich muss mich der Meinung von Rollie anschliessen.
Erstellt am 06.08.2006 um 00:10 Uhr von Rollie
@Kölner,
"Zumal es keinen BR gibt, der sich der ganzen Sache schon im Vorfeld hätte annehmen müssen... "
Der Sinn der Aussage erschließt sich mir nicht, was allerdings durchaus an mir liegen kann.
Aussage rider125:
"Ein BR gibt es."
Wobei ich zugebe, das er auch schrieb, das es keine BV gibt, was ich zweimal überlesen hatte.
Erstellt am 06.08.2006 um 01:02 Uhr von Lotte
Rollie, Könerle,
Ich versteh Euch nicht (aber sind Männer auch überhaupt zu verstehen?)
Also Rollie habe ich ja gar nicht widersprochen (bis jetzt noch nicht). Sehe es genau wie Du, denke aber trotzdem, da ja keine BV besteht, wohl aber ein BR, dass das Absagen von ganzen Schichten eine Änderung des Dienstplanes ist, die grundsätzlich in Ordnung, aber der MB des BR bedarf und nicht kurzfristig angeordnet werden kann.
Wir sind ja hier nicht bei ferdi im Fachbereich 3, wo man sich als BR nicht an §§ klammert ;-)
Mit der Sonntagsarbeit sehe ich auf jeden Fall genau so wie Rollie (bin übrigens ein Kind der Prilblumen ;-) ) habe ich im Fred oben ja auch fast genauso formuliert.
Erstellt am 06.08.2006 um 01:06 Uhr von Kölner
@Rollie
"Es gibt halt dort einen BR, aber der kümmert sich nicht um Dinge, die bereits hätten längst umsorgt werden müssen."
So meinte ich das! Es lag also nicht an Dir, sondern an mir! %-)
@Lotlorien
Männer müssen unberechenbar sein, sonst können sie auch Prilblumen sammeln!
Erstellt am 06.08.2006 um 09:02 Uhr von Lotte
Klöner,
meinst Du Briefmarken, Bierdeckel, Streichholzschachteln oder Münzen sind besser als Prilblumen?
Erstellt am 06.08.2006 um 09:35 Uhr von Kölner
@Totte
Muss ich mich jetzt entschuldigen, wenn ich "nur" Anhänger des Sauglattismus bin?
Erstellt am 06.08.2006 um 09:51 Uhr von Lotte
Mölner,
ohne Worte: http://www.fauch.ch/Bibliothek/BWP/BWP_Revival.PDF
Erstellt am 06.08.2006 um 18:38 Uhr von rider125
Hallo zusammen. Danke für Eure Mitteilungen und eure Diskussion untereinander. Das Problem hat sich gelöst indem wir (der BR) mit dem AG gesprochen haben und einen Ausgleich ausgehandelt haben, ausserdem werden die MA die keine Freizeit auf ihrem Konto haben an diesem Tag mit reinigungsarbeiten beschäftigt. Was er auch muss.
Nochmals Danke für eure Mithilfe