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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitregelung für Schwerbehinderte?

F
flamingo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb mit ca. 500 Mitarbeitern. Auf uns kommen nun die neuen Spätöffnungszeiten (Einzelhandel/Baden-Württemberg) zu.

Kennt jemand einen § in dem ausgesagt wird, ob ein Schwerbehinderter nach 20:00 Uhr arbeiten muss, wenn ja in welchem Gesetz ist es verankert. Im SGB IX steht nichts und im Arbeitsrecht habe ich auch nichts gefunden. Bisher ist eín Schwerbehinderter nur von der Mehrarbeit befreit.

Kann mir jemand helfen???

flamingo

6.092010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

15.02.2007 um 19:07 Uhr

@flamingo Sag mir bitte einen Grund, warum ein Schwerbehinderter nicht nach 20 h arbeiten kann, soll oder darf? Ausserdem entspräche dies nicht dem Sinn einer Feststellung "GdB".

L
Lotte

15.02.2007 um 19:09 Uhr

flamingo, dazu wirst Du auch in keinem Gesetz etwas finden.

Hier ein Urteil, welches sich mit dem Thema beschäftigt, vielleicht hilft es Dir: http://lexetius.com/2002,3330

L
Lotte

15.02.2007 um 19:17 Uhr

Kölner, mir würden da schon Gründe einfallen... Und auch das Gericht lässt trotz eindeutiger Aussage ein Schlupfloch, wenn man sich die RN 46f in o.g. Urteil mal durchliest

A
Akira

15.02.2007 um 22:53 Uhr

hallo flamingo

hilft dies? http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

K
Kölner

15.02.2007 um 23:04 Uhr

@Akira, Lotte Reden wir hier von Mehrarbeit?

A
Akira

16.02.2007 um 00:28 Uhr

Na wie wäre es hiermit:

http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html

  • für den schwerbehinderten Menschen

Behinderungsgerechte Gestaltung des/der Arbeitsplatzes, -umfeldes, -organisation und -zeit § 81 Abs. 4 Nr. 4+5 SGB IX

F
flamingo

16.02.2007 um 12:51 Uhr

Vielen Dank,

für eure Hilfe aber es hat mich nicht weiter gebracht, denn es geht hier nicht um die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder um Mehrarbeit, sondern um die Tatsache ob Schwerbehinderte grundsätzlich nach 20:00 uhr eingesetzt werden dürfen, so wie es bei der Jugendarbeit unter 18 Jahren der Fall ist. Meiner Meinung besteht hier eine Gesetzeslücke.

Vilen Dank nochmal für eure Hilfe, werde dieses Forum gerne wieder in Anspruch nehmen.

mfg

flamingo

F
Fayence

16.02.2007 um 16:58 Uhr

flamingo,

Du bist also dafür, dass Schwerbehinderte ungleich behandelt werden müssen!! Interessant...

L
Lotte

16.02.2007 um 22:01 Uhr

Flamingo, um Deine Frage hier nochmal ganz klar zu beantworten:

Grundsätzlich dürfen und können auch schwerbehinderte KollegInnen nach 20.00h arbeiten.

K
Kölner

17.02.2007 um 23:16 Uhr

@flamingo Nutze das forum aber nur dann wieder, wenn Du aufmerksamer die Antworten liest!

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