Hallo,

ich bin Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb mit ca. 500 Mitarbeitern. Auf uns kommen nun die neuen Spätöffnungszeiten (Einzelhandel/Baden-Württemberg) zu.

Kennt jemand einen § in dem ausgesagt wird, ob ein Schwerbehinderter nach 20:00 Uhr arbeiten muss, wenn ja in welchem Gesetz ist es verankert. Im SGB IX steht nichts und im Arbeitsrecht habe ich auch nichts gefunden. Bisher ist eín Schwerbehinderter nur von der Mehrarbeit befreit.

Kann mir jemand helfen???


flamingo