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Einhaltung 45 min Pause

G
GerdMüller
Dez 2018 bearbeitet

Unseren Mitarbeitern werden ab 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pause abgezogen, ab 9h eine dreiviertel Stunde. Nun ist die Beschwerde aufgekommen, dass man nicht schon im Vorhinein wisse, wie lange man an dem Tag arbeiten wird (also ob man über die 9h kommt) und man so mittags nur 30 Minuten Pause macht, obwohl einem am Ende des Tages 45 Minuten abgezogen werden. Dürfen nicht-genommene Pausen als Arbeitszeit aufgeschrieben werden, sprich die Viertelstunde Nicht-genommene-Pause vom Mitarbeiter händisch auf dem Arbeitszeitzettel eingetragen werden? Wer ist für die Einhaltung der Pause ( z.B. sobald die 9h erreicht sind, nachmittags eine zusätzliche Pause von 15 Minuten) zuständig? Muss der direkte Vorgesetzte einen dazu auffordern?

Danke und viele Grüße

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

05.12.2018 um 15:13 Uhr

Es dürfen nur Pausen abgezogen werden, die auch gemacht wurden.

Aber: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.

Als Arbeitgeber würde ich meinen Arbeitnehmern ganz gehörig auf die Finger hauen, wenn sie Gesetzesverstöße begehen und diese auch noch dokumentieren.

Wenn man nicht im Vorhinein weiß, ob man über 9 Stunden Arbeitszeit kommt, muss man halt nach 9 Stunden die Arbeit für eine viertel Stunde unterbrechen.

Zur Zeit liegt meines Erachtens noch die Verantwortung beim Arbeitnehmer die Pausen auch einzuhalten. Der Arbeitgeber muss diese allerdings auch ermöglichen.

B
basilica

07.12.2018 um 21:08 Uhr

"Es dürfen nur Pausen abgezogen werden, die auch gemacht wurden."

Das gilt vielleicht im vorliegenden Fall, wo der AG die Pausen vermutlich nicht im Voraus korrekt angeordnet hat.

Ein "Arbeitgeber, der sein Direktionsrecht insoweit nicht ausübt und den Arbeitnehmer durcharbeiten lässt" muß "die volle Schicht vergüten", ebenso wenn er die "betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben" bei der Pausenanordnung mißachtet. (Zitate in "" aus LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12)

Wenn der AG die Pausen allerdings korrekt angeordnet hat und ihre Einhaltung auch überwacht, dann arbeitet mMn derjenige umsonst, der dennoch die Pausenzeit durcharbeitet.

C
ciao_moni

10.12.2018 um 20:18 Uhr

Und Pausenzeiten müssten im Vorfeld doch festgelegt sein, so daß diese zu einer festen Zeit stattfinden !? Bei ordnungsgemäßer Arbeitseinteilung und Pausenregelung wüsste dann jeder AN ob und wann er wielange Pause macht - so wäre es gesetzeskonform.

P
Pjöööng

11.12.2018 um 13:31 Uhr

Zitat (ciao_moni): "Und Pausenzeiten müssten im Vorfeld doch festgelegt sein, so daß diese zu einer festen Zeit stattfinden !?"

Nein! Es kann zumindest auch ein Zeitkorridor vorgegeben werden. Eine große Zahl der Rechtsgelehrten vertritt sogar die Auffassung, dass die gesetzliche Regelung lediglich verlangt, dass der Arbeitnehmer zu Beginn der Pause wissen muss, dass er jetzt Pause hat.

B
bernhardiner

30.12.2018 um 00:34 Uhr

Bei uns kommt es regelmäßig vor, dass diese weitere Viertelstunde nicht genommen wird. Das Argument ist immer das gleiche: Die Kollegen möchten "lieber früher nach Hause gehen" als noch länger zu bleiben.

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