Erstellt am 05.12.2018 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Es dürfen nur Pausen abgezogen werden, die auch gemacht wurden.
Aber: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.
Als Arbeitgeber würde ich meinen Arbeitnehmern ganz gehörig auf die Finger hauen, wenn sie Gesetzesverstöße begehen und diese auch noch dokumentieren.
Wenn man nicht im Vorhinein weiß, ob man über 9 Stunden Arbeitszeit kommt, muss man halt nach 9 Stunden die Arbeit für eine viertel Stunde unterbrechen.
Zur Zeit liegt meines Erachtens noch die Verantwortung beim Arbeitnehmer die Pausen auch einzuhalten. Der Arbeitgeber muss diese allerdings auch ermöglichen.
Erstellt am 07.12.2018 um 20:08 Uhr von basilica
"Es dürfen nur Pausen abgezogen werden, die auch gemacht wurden."
Das gilt vielleicht im vorliegenden Fall, wo der AG die Pausen vermutlich nicht im Voraus korrekt angeordnet hat.
Ein "Arbeitgeber, der sein Direktionsrecht insoweit nicht ausübt und den Arbeitnehmer durcharbeiten lässt" muß "die volle Schicht vergüten", ebenso wenn er die "betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben" bei der Pausenanordnung mißachtet.
(Zitate in "" aus LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12)
Wenn der AG die Pausen allerdings korrekt angeordnet hat und ihre Einhaltung auch überwacht, dann arbeitet mMn derjenige umsonst, der dennoch die Pausenzeit durcharbeitet.
Erstellt am 10.12.2018 um 19:18 Uhr von ciao_moni
Und Pausenzeiten müssten im Vorfeld doch festgelegt sein, so daß diese zu einer festen Zeit stattfinden !? Bei ordnungsgemäßer Arbeitseinteilung und Pausenregelung wüsste dann jeder AN ob und wann er wielange Pause macht - so wäre es gesetzeskonform.
Erstellt am 11.12.2018 um 12:31 Uhr von Pjöööng
Zitat (ciao_moni):
"Und Pausenzeiten müssten im Vorfeld doch festgelegt sein, so daß diese zu einer festen Zeit stattfinden !?"
Nein! Es kann zumindest auch ein Zeitkorridor vorgegeben werden. Eine große Zahl der Rechtsgelehrten vertritt sogar die Auffassung, dass die gesetzliche Regelung lediglich verlangt, dass der Arbeitnehmer zu Beginn der Pause wissen muss, dass er jetzt Pause hat.
Erstellt am 29.12.2018 um 23:34 Uhr von bernhardiner
Bei uns kommt es regelmäßig vor, dass diese weitere Viertelstunde nicht genommen wird. Das Argument ist immer das gleiche: Die Kollegen möchten "lieber früher nach Hause gehen" als noch länger zu bleiben.