W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsablehnung - Gibt es Fristen, nachdem man annehmen kann, das der Urlaub genehmigt ist?

B
Brede17
Jan 2018 bearbeitet

Im Dezember 06 wurden 3 Wochen Urlaub für März 07 beantragt. Es erfolgte bisher keine Rückmeldung. Erst jetzt sagt der Arbeitgeber, das es mit dem Urlaub nicht klappt.

Gibt es Fristen, nachdem man annehmen kann, das der Urlaub genehmigt ist ? Wenn ja, wo kann man sie nachlesen ?

10.503010

Community-Antworten (10)

F
Fayence

12.02.2007 um 20:41 Uhr

"Gibt es Fristen, nachdem man annehmen kann, das der Urlaub genehmigt ist ?"

Brede17,

schön wär´s! ;-))

Als AN kann man letztendlich nur versuchen, seinen Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum per einstweiliger Verfügung zu erwirken; wobei Richter oftmals davon ausgehen, dass eine Reaktionszeit des Arbeitgebers von 4 Wochen ausreichend ist.

Welche Ablehnungsgründe hat der AG denn benannt? Gibt es einen BR?

B
betriebsratten

13.02.2007 um 13:09 Uhr

nanana....

http://www.ra-kotz.de/urlaubssperre.htm

ausserdem:

Arbeitgeber muss Urlaubsantrag zügig bearbeiten

Stellt der Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag, muss der Arbeitgeber zügig über dessen Genehmigung entscheiden. Dies stellte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main fest.

Die Richter gaben damit dem Antrag eines Mitarbeiters statt und schickten ihn noch rechtzeitig in seinen beantragten Weihnachtsurlaub. Den Antrag für seinen mehrtägigen Urlaub hatte der Arbeitnehmer bereits im September gestellt. Doch der Arbeitgeber reagierte darauf erst im Dezember.

Man könne, so das Unternehmen, dem Mitarbeiter nicht frei geben, da mit einem hohen Geschäftsaufkommen zwischen Weihnachten und Silvester zu rechnen sei. Der Arbeitnehmer wollte sich dadurch jedoch keinen Strich durch seine Urlaubsplanung machen lassen und zog vor Gericht.

Dort gaben ihm die Arbeitsrichter nun Recht. Der Arbeitgeber muss den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters zügig bearbeiten. Auch wenn er ihn ablehnt, darf er dem Mitarbeiter dies nicht erst Monate später mitteilen.

AG Frankfurt/Main, Meldung vom 22.12.2003; AZ: 5 Ga 286/

D
DoniDoni

13.02.2007 um 13:23 Uhr

Moinsen@all. Warum groß Zaubern? BUrlG §7 und unbedinngt eine BV verabschieden. Max. 2 Tage ins neue Jahr. Der AG kann dann außerdem seine Planung sinvoller und somit wirtschaftlicher vornehmen. " Das höchste Gut eines AN ist die planbare Freizeit." Richterspruch des Einigungsstellenvefahrens zwischen DRK KV Bad Segeberg und BR.

B
betriebsratten

13.02.2007 um 17:08 Uhr

@donidoni hast da weiteres?? Könnten wir vielleicht gebrauchen für eine BV zu nem anderen Arbeitszeitthema

F
Fayence

13.02.2007 um 19:17 Uhr

betriebsratten,

"nanana....", sollte ich da etwa einen erhobenen Zeigefinger vermuten? ;-))

Dann frage ich Dich doch glatt, was denn mit dem AN passiert wäre, wenn er seinen Urlaub eigenmächtig angetreten und nicht per einstweiliger Verfügung durchgesetzt hätte!?

"Wann muss der Arbeitgeber über meinen Urlaubsantrag entscheiden? Diese Frage ist gesetzlich nicht geregelt. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Regelungen enthalten. Auch ohne eine solche Regelung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über den Urlaubsantrag zügig entscheidet.

Aber Achtung: Auch wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub erteilt, sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub trotzdem nicht eigenmächtig antreten (keine Selbstbeurlaubung!). Er muss vielmehr (notfalls) beim Arbeitsgericht auf Urlaubserteilung klagen (in der Regel: einstweilige Verfügung)."

Quelle: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#entscheiden

D
DoniDoni

14.02.2007 um 20:35 Uhr

@betriebsratten. Hatt der AG dem AN nicht innerhalb von 14 Tagen den Urlaub abgelehnt, gilt dieser als ok. Stillschweigende Willenserklärung seitens des AG. Sollte aber extra in eine BV Geregelt werden.

D
DoniDoni

14.02.2007 um 20:57 Uhr

@packer. Wir halten uns strickt an das BUrlG. Bei Änderungeswünschen des AG wird in einer Sitzung darüber beraten. Wir sind 11 Mann in BR. Da gehts heis her. Unsere alte BV halten wir für Richtieg. Der AG will eine neue. Die aber hebelt das Gesetz aus. Also? No Amigo. Jetzt gehts erst mal zur Einiegungsstelle. Außerdem empfehle ich allen hier im Forum. Last euch nicht auf eine Automatische Verlängerung einer BV nach kündiegung ein. Damit verlängert ihr die alte. Somit könnt ihr aber eine neue nach euren Wünschen gestallten. Und der AG kommt ohne BV nicht weiter.

F
Fayence

14.02.2007 um 21:19 Uhr

DoniDoni,

Du hast wirklich voll den Durchblick!

D
DoniDoni

14.02.2007 um 21:28 Uhr

@Fayence Wie meinst Du das?

P
packer

16.02.2007 um 12:49 Uhr

@ doni

frag lieber nich oder zieh schon mal den kopp ein...

@ fay :)

Ihre Antwort