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Müssen alle gefragt werden ob sie die Wahl annehmen auch Nachrücker ?

N
Nomi2006
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, wir haben heute gewählt (5er Gremium mit 13 Kandidaten). Nach der Stimmenauszählung ergab sich das 5er Gremium samt Minderheitengeschlecht ohne Probleme, diese müssen ja nun informiert werden, ob Sie die Wahl annehmen.

Was ist denn mit den anderen 8 Kandidaten, die ja auf der Nachrückliste stehen ? Auch informieren ob Sie die Wahl annehmen ?

Ich kann es mir fast denken, aber lieber nachgefragt...

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Community-Antworten (2)

R
R.Staunlich

13.04.2022 um 18:56 Uhr

Diese sind nicht gewählt und können daher auch keine Wahl annehmen.

K
Kjarrigan

13.04.2022 um 19:03 Uhr

Fitting RN 1 zu § 17 WO Zu benachrichtigen sind die ArbN, die der Wahlvorst. nach § 15 als gewählt ermittelt und deren Namen er in der Niederschrift aufgeführt hat (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 6). Eine Benachrichtigung der in Frage kommenden ErsMitgl. (→ § 15 Rn. 5) ist nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig.

Ergänzung:

Nachher für den BRV ist es zur Ladung zu den weiteren Sitzungen natürlich schon interessant ob es EBRM gibt die überhaupt nicht nicht wollen. Aber es steht ihm ja frei mal mit denen zu sprechen .

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