Hallo zusammen,

gibt es gesetzl. Regelungen bzw. eine aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Thema:
Der Arbeitgeber (AG) verlangt die Urlaubsplanung der Arbeitnehmer (AN) für das gesamte Kalenderjahr, genehmigt aber schriftlich nur beantragten Urlaubs innerhalb der nächsten 3 Kalendermonate.
Wie sieht die Rechtslage aus wenn ein AN seinen Urlaub für September schon im Februar (also >3 Montate) beantragt ?
Kann der AG bzw. der Vorgesetzte im Hinblick auf diese Frist die Zustimmung verweigern ?

Hinweis: Die 3-Monats-Frist wurde betriebsintern durch eine Verfahrensanweisung der Personal-Abteilung festgelegt, welche mit dem Betriebsrat nicht abgestimmt wurde.