Beantragungsfrist für Urlaub?
Hallo zusammen,
gibt es gesetzl. Regelungen bzw. eine aktuelle Rechtsprechung zu folgenden Thema: Der Arbeitgeber (AG) verlangt die Urlaubsplanung der Arbeitnehmer (AN) für das gesamte Kalenderjahr, genehmigt aber schriftlich nur beantragten Urlaubs innerhalb der nächsten 3 Kalendermonate. Wie sieht die Rechtslage aus wenn ein AN seinen Urlaub für September schon im Februar (also >3 Montate) beantragt ? Kann der AG bzw. der Vorgesetzte im Hinblick auf diese Frist die Zustimmung verweigern ?
Hinweis: Die 3-Monats-Frist wurde betriebsintern durch eine Verfahrensanweisung der Personal-Abteilung festgelegt, welche mit dem Betriebsrat nicht abgestimmt wurde.
Community-Antworten (1)
17.03.2007 um 10:34 Uhr
@Entwickler Wie wäre es wennn der BR seine MBRs wahrnimmt nach § 87 BetrVG...? Ob Dir das allerdings mit einer Frage vom 12.02.07 noch nutzt, weiss ich nicht!
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