Erstellt am 13.02.2007 um 16:59 Uhr von packer
moin jub,
alter is keine krankheit...
ich hab mal n paar urteile gefunden zur mitbestimmung bei schichtwechsel von kollegenInnen die du mal googeln kannst. ich weiß jetzt nict, ob sie genau auf euren fall anwendbar sind...
LAG Baden-Württemberg 27.10.1994 – 4 Sa 55/94
BAG 31.1.1989 – 1 ABR 69/87
ferner ist von euch zu prüfen ob es sich hier nach 95 Abs.3 nicht um eine versetzung handelt. meiner meinung nach könnte hier nach einem monat eine anhörung zur versetzung nötig sein, der ihr dann wiedersprechen könnt/müsst...
und dann kommt noch die betriebliche übung in frage. hier hab ich auch mal was gefunden vom BAG in bezug auf die vorteiel der schicht des kollegen:
Eine betriebliche Übung setzt voraus, dass eine bestimmte betriebliche
Praxis den Schluss erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich
binden.
Das ist zwar grundsätzlich bei jedem Verhalten des Arbeitgebers
denkbar, jedoch bei Fragen der Organisation des Betriebes (wie etwa
Schichtplänen) im Zweifel nicht anzunehmen, weil sie üblicherweise
auf kollektiver Ebene geregelt werden.
Die Festlegung eines bestimmten Schichtsystems durch betriebliche
Übung kann nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn
erkennbar dem Interesse der betroffenen Arbeitnehmer an einer bestimmten
Form des Schichtbetriebes entsprochen werden sollte.
BAG 21.1.1997 – 1 AZR 572/96
das kann hier z.b. das höhere gehalt sein...
gruß,
packer