Verlust der Zulagen durch Einsatzortwechsel - müßen wir als BR dem zustimmen?
Hallo zusammen,
wir sind ein betrieb mit mehrschichten (früh,spät & nacht) der AG will jetzt einen AN aus einer schicht in den Tagesdienst stecken weil er die geforderten leistungen nicht erbringen kann ( alter ist schult ) was für diesen bedeutet das er seinen zulagen verliert und dadurch 400 euro netto im monat weniger hat. müßen wir als BR dem zustimmen.
Community-Antworten (1)
13.02.2007 um 17:59 Uhr
moin jub,
alter is keine krankheit...
ich hab mal n paar urteile gefunden zur mitbestimmung bei schichtwechsel von kollegenInnen die du mal googeln kannst. ich weiß jetzt nict, ob sie genau auf euren fall anwendbar sind...
LAG Baden-Württemberg 27.10.1994 – 4 Sa 55/94
BAG 31.1.1989 – 1 ABR 69/87
ferner ist von euch zu prüfen ob es sich hier nach 95 Abs.3 nicht um eine versetzung handelt. meiner meinung nach könnte hier nach einem monat eine anhörung zur versetzung nötig sein, der ihr dann wiedersprechen könnt/müsst...
und dann kommt noch die betriebliche übung in frage. hier hab ich auch mal was gefunden vom BAG in bezug auf die vorteiel der schicht des kollegen:
Eine betriebliche Übung setzt voraus, dass eine bestimmte betriebliche Praxis den Schluss erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich binden. Das ist zwar grundsätzlich bei jedem Verhalten des Arbeitgebers denkbar, jedoch bei Fragen der Organisation des Betriebes (wie etwa Schichtplänen) im Zweifel nicht anzunehmen, weil sie üblicherweise auf kollektiver Ebene geregelt werden. Die Festlegung eines bestimmten Schichtsystems durch betriebliche Übung kann nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn erkennbar dem Interesse der betroffenen Arbeitnehmer an einer bestimmten Form des Schichtbetriebes entsprochen werden sollte. BAG 21.1.1997 – 1 AZR 572/96
das kann hier z.b. das höhere gehalt sein...
gruß, packer
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