GBR Arbeitszeiten
Moin zusammen, ich bin im meinen Unternehmen neuerdings auch im GBR aktiv und habe mal eine Frage zu den nachgetragenen Arbeitszeiten. Die GBR Sitzungen gehen immer über zwei Tage statt und ich lasse danach meine Zeit nachtragen. I.d.R. kommt man am zweiten Tag nicht auf seine vollen 8 Std (am ersten Tag ja) und mein Arbeitgeber schreibt dann auch nur diese Zeit abzüglich 1 Stunde Mittag gut. Jetzt habe ich gehört, das man als BR/GBR Mitglied kein Nachteil haben darf und daher die Regelarbeitszeit eingetragen werden muss. Dazu kann ich leider nichts in den Gesetzen finden. Ist diese Information richtig? Schon mal danke für die Mühe VG Stefan
Community-Antworten (2)
04.12.2018 um 12:52 Uhr
wo sind die GBR-Sitzungen? Was ist mit deinen An- und Abreisezeiten?
Wenn du tatsächlich inkl. dieser Zeiten nur 5 Std hast dann dürfen auch nur die gut geschrieben werden sonst würdest Du ja besser gestellt denn deine Kollegen bekommen für 5 Std Arbeit ja auch keinen ganzen Tat gut geschrieben.
04.12.2018 um 13:07 Uhr
Diese Rechnerei mit Gutschriften führt in der Regel in die Irre. Das BRM hat einen Anspruch auf Befreiung von der Arbeit für die notwendige Zeit. Wenn die Regelarbeitszeit 8:00 - 17:00 Uhr ist und das BRM um 8:00 zur GBR Sitzung aufbricht (ca 45 Minuten Fahrzeit), von 9:00 bis 16:00 GBR Sitzung und Rückfahrt bis 17:00, dann ist diese ganze Zeit offensichtlich notwendig.
Geht die GBR Sitzung am zweiten Tag nur bis 14:00, dann besteht ab ca. 15:00 kein Snspruch mehr auf Befreiung von der Arbeit und es muss gearbeitet werden. Minusstunden können eigentlich gar nicht sntstehen, wenn das BRM sich vertragsgemäß verhält.
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