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Arbeitszeit bei Krankheit

S
Sonarosa
Dez 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hatte heute mit meiner Geschäftsführer ein Gespräch über die anzurechnende Arbeitszeit bei Krankheit. Wir sind ein kleines Wohnheim ohne BR. Jetzt ist die Frage: angenommen ich werde heute heute Krank. Dann ist doch solange der Dienstplan geschrieben ist dieser ausschlaggebend für die Arbeitszeit. Und wenn der neue geschrieben wird ist meine Arbeitszeit 1/5 meiner Wochenarbeitszeit. So kenn ich das. Nun ist die Frage wo gibt es dazu ein Gesetz? Ich finde so gerade nichts das das bestätigt.

Vielen Dank für eure Hilfe

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

03.12.2018 um 18:02 Uhr

Entgeltfortzahlungsgesetz!

Dort wird von der "regelmäßigen Arbeitszeit" gesprochen. Daraus hat die Rechtsprechung das gemacht was Du geschrieben hast.

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