Arbeitszeit bei Krankheit
Hallo zusammen,
ich hatte heute mit meiner Geschäftsführer ein Gespräch über die anzurechnende Arbeitszeit bei Krankheit. Wir sind ein kleines Wohnheim ohne BR. Jetzt ist die Frage: angenommen ich werde heute heute Krank. Dann ist doch solange der Dienstplan geschrieben ist dieser ausschlaggebend für die Arbeitszeit. Und wenn der neue geschrieben wird ist meine Arbeitszeit 1/5 meiner Wochenarbeitszeit. So kenn ich das. Nun ist die Frage wo gibt es dazu ein Gesetz? Ich finde so gerade nichts das das bestätigt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (1)
03.12.2018 um 18:02 Uhr
Entgeltfortzahlungsgesetz!
Dort wird von der "regelmäßigen Arbeitszeit" gesprochen. Daraus hat die Rechtsprechung das gemacht was Du geschrieben hast.
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