Hallo zusammen,

ich hatte heute mit meiner Geschäftsführer ein Gespräch über die anzurechnende Arbeitszeit bei Krankheit.
Wir sind ein kleines Wohnheim ohne BR.
Jetzt ist die Frage: angenommen ich werde heute heute Krank. Dann ist doch solange der Dienstplan geschrieben ist dieser ausschlaggebend für die Arbeitszeit. Und wenn der neue geschrieben wird ist meine Arbeitszeit 1/5 meiner Wochenarbeitszeit.
So kenn ich das. Nun ist die Frage wo gibt es dazu ein Gesetz? Ich finde so gerade nichts das das bestätigt.

Vielen Dank für eure Hilfe