Inwieweit ist es bitte möglich im Rahmen eines Sanierungstarifvertrages die übertariflichen Stundenlöhne zu kürzen bzw. ganz auf Tariflohn zu streichen?
Ist hier nicht nach jahrelanger Zahlung übertariflicher Löhne eine betriebliche Übung entstanden? In den Arbeitsverträgen steht nicht, das diese leistungen freiwillig und jederzeit widerrufbar sind.
Kann hier willkürlich gekürzt werden oder greift der Gleichbehandlungsgrundsatz und es wird z.B. prozentual gekürzt.
Wir sind 160 Beschäftigte und davon erhalten ca. 50 % übertarifliche Löhne in einem unterschiedlichen Ausmaß.
Ich bedanke mich herzlich für kompetenten Rat.- Ruppinho
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