Übertariflichen Lohn kürzen- Dürfen die das ?
Hallo miteinander, Inwieweit ist es bitte möglich im Rahmen eines Sanierungstarifvertrages die übertariflichen Stundenlöhne zu kürzen bzw. ganz auf Tariflohn zu streichen? Ist hier nicht nach jahrelanger Zahlung übertariflicher Löhne eine betriebliche Übung entstanden? In den Arbeitsverträgen steht nicht, das diese leistungen freiwillig und jederzeit widerrufbar sind. Kann hier willkürlich gekürzt werden oder greift der Gleichbehandlungsgrundsatz und es wird z.B. prozentual gekürzt. Wir sind 160 Beschäftigte und davon erhalten ca. 50 % übertarifliche Löhne in einem unterschiedlichen Ausmaß.
Ich bedanke mich herzlich für kompetenten Rat.- Ruppinho
Community-Antworten (4)
11.02.2007 um 09:45 Uhr
übertarifliche löhne sind ja gerade übertariflich auch wenn im arbeitsvertrag stehen würde daß se jederzeit gekürzt werden können ist das nur im begründeten fall zulässig. Was ist ein sanirungstarifvertrag? Tarifverträge dürfen nur tarifpartner abschliesen. das sind auf arbeitnehmerseite die gewerkschaften. die könnten m.E. nur abschliesen daß der tariflohn auf die höhe des tatsächlichen lohnes angehobewn werden.
11.02.2007 um 10:10 Uhr
@Harald: das sind auf arbeitnehmerseite die gewerkschaften. die könnten m.E. nur abschliesen daß der tariflohn auf die höhe des tatsächlichen lohnes angehobewn werden.
Wie kommst Du denn darauf? Diese Aussage ist völliger Unfug.
11.02.2007 um 18:08 Uhr
Hallo, eine Kürzung des übertariflichen Löhne sind nur statthaft, wenn glauben gemacht wird das die Kürzung eine Abwendung der Insolvenz herbeiführt. Der BR hat hier ein Mitbestimmungsrecht, sollte jedoch bei einer BR Sitzung die betroffenen Mitarbeiter einladen und darüber diskutieren. Bitte daran denken: Macht eine Betriebsvereinbarung mit einem Zeitplan.
11.02.2007 um 19:55 Uhr
@marko Gemäss Deiner Aussage hätte ich als AG mit Dir so richtig Spass. Du bist einfach zu nett...
@ruppinho Ich sehe hier auch weniger eine Kürzung...
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