Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und hoffe insofern, dass ich an der richtigen Stelle meine Frage platziere!

In unserem Betrieb gibt es keine klaren Anweisungen zum "Verhalten bei Unwetter".

Da kürzlich "Kyrill" bei uns Einzug hielt und dennoch weitergearbeitet werden musste, obwohl das Licht ausfiel, man nicht genau wusste, ob und wie man später nach Hause kommen sollte, dennoch nicht frühzeitig / nur gegen Minusstunden gehen durfte,würde ich gerne wissen, welche "Rechte" man als Arbeitnehmer diesbezüglich hat.

Als "frischem" BR-Mitglied gab man mir lediglich die Information, der Arbeitgeberverband habe klare Vorschriften, niemand frühzeitig nach Hause gehen zu lassen.

Aus meinem Bekanntenkreis weiss ich jedoch, dass viele Betriebe freiwillig schlossen, um ihre Mitarbeiter nicht unnötig in Gefahr zu bringen!

Wie sehen die Arbeitnehmerrechte aus? Was kann der BR in solchen Fällen für die Belegschaft tun?

Vielen Dank im voraus für die Mithilfe!