Erstellt am 03.12.2018 um 07:03 Uhr von kratzbürste
Was soll er denn beim Betriebsarzt. Wenn sein behandelnder Arzt sagt, dass er arbeitsfähig ist, ist er das. Er muss sich nicht von irgendwem untersuchen lassen. Es besteht freie Arztwahl.
Erstellt am 16.12.2018 um 01:09 Uhr von schlawutzel
Es kann schon sein, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt, indem er die Arbeitsfähigkeit prüfen lässt.
Die Stufenweise Wiedereingliederung zu verlangen das klingt eigenartig. Das entscheidet der Arzt. Man ist dann krank geschrieben und kommt stundenweise in die Arbeit, erst wenige Stunden, dann immer mehr. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung mittlerer Qualität und Güte verlangen. Man ist krank geschrieben.
Wenn man diese AU nicht hat, seine Arbeitskraft anbietet der Arbeitgeber aber nicht möchte, dass man arbeitet, dann muss man bezahlt freigestellt werden.
Ich denke, dass der Arbeitgeber eine Untersuchung verlangen kann, wenn er die Arbeitsfähigkeit bezweifelt (zumindest in manchen Tarifen BAT, TVÖD ist das so vorgesehen). Aber es gilt die freie Arztwahl. Wenn man aber den Arzt, den der Arbeitgeber bestimmt, nicht wählen möchte, muss man die Kosten für das Attest wohl selber zahlen.
Ich glaube, dass dieses Attest lediglich eine Ja oder Nein Antwort auf die konkrete Fragestellung des Arbeitgebers enthält. So etwas wie "Lässt es die Gesundheit zu, dass der Arbeitnehmer xxx ... Stunden am Tag eine Atem-Masken trägt?" JA oder Nein.
Was hindert den Betriebsrat eine Regelung für solche Fälle anzustreben?