Erstellt am 29.11.2018 um 06:44 Uhr von BRHamburg
Wie prüft ihr den wenn jemand in z.B EG 3 eingestuft werden soll? Prüft ihr da auch welcher Bruttobetrag in der Abrechnung steht? Ihr könnt Einsicht in die Bruttogehaltsliste nehmen, aber nicht bei jeder Einstellung.
Erstellt am 29.11.2018 um 08:56 Uhr von celestro
"Ernennt der Arbeitgeber einen Angestellten mit dessen Einverständnis zum AT-Angestellten und sind beide Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden, hat der AT-Angestellte einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die die tarifliche Abstandklausel wahrt (BAG v.19.5.2009 - 9 AZR 505/08).
https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/aussertarifliche-at-angestellte#"
Demnach einfach von hinten aufzäumen und dem Eingestellten mitteilen, wieviel er MINDESTENS zu bekommen hat. Das kann er sich dann selbst einklagen (am besten an Tag 1 nach Ende der Probezeit ;-))).
Erstellt am 29.11.2018 um 09:02 Uhr von moreno
,, Ihr könnt Einsicht in die Bruttogehaltsliste nehmen, aber nicht bei jeder Einstellung." wo steht das?