Hallo, wir haben außertarifliche Angestellte, der Arbeitgeber will uns das Gehalt bei der Einstellung nicht mitteilen, weil es nicht zum BetrVG§99 gehört. Aber wir müssen doch prüfen ob der Mindestabstand zum Tarif gegeben ist. Wir können der Einstellung zu stimmen , aber der Eingruppierung nicht. Dann prüfen wir immer ein Tag nach der Einstellung vor Ort in der Personalabteilung das Gehalt , oder wie?? Wen es dann nicht stimmt mit dem Mindestabstand geht dann die Einleitung zum Beschlußverfahren los, oder was??