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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AT´-Gehalt

P
piggeldi001
Dez 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben außertarifliche Angestellte, der Arbeitgeber will uns das Gehalt bei der Einstellung nicht mitteilen, weil es nicht zum BetrVG§99 gehört. Aber wir müssen doch prüfen ob der Mindestabstand zum Tarif gegeben ist. Wir können der Einstellung zu stimmen , aber der Eingruppierung nicht. Dann prüfen wir immer ein Tag nach der Einstellung vor Ort in der Personalabteilung das Gehalt , oder wie?? Wen es dann nicht stimmt mit dem Mindestabstand geht dann die Einleitung zum Beschlußverfahren los, oder was??

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Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

29.11.2018 um 07:44 Uhr

Wie prüft ihr den wenn jemand in z.B EG 3 eingestuft werden soll? Prüft ihr da auch welcher Bruttobetrag in der Abrechnung steht? Ihr könnt Einsicht in die Bruttogehaltsliste nehmen, aber nicht bei jeder Einstellung.

C
celestro

29.11.2018 um 09:56 Uhr

"Ernennt der Arbeitgeber einen Angestellten mit dessen Einverständnis zum AT-Angestellten und sind beide Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden, hat der AT-Angestellte einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die die tarifliche Abstandklausel wahrt (BAG v.19.5.2009 - 9 AZR 505/08).

https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/aussertarifliche-at-angestellte#"

Demnach einfach von hinten aufzäumen und dem Eingestellten mitteilen, wieviel er MINDESTENS zu bekommen hat. Das kann er sich dann selbst einklagen (am besten an Tag 1 nach Ende der Probezeit ;-))).

M
Moreno

29.11.2018 um 10:02 Uhr

,, Ihr könnt Einsicht in die Bruttogehaltsliste nehmen, aber nicht bei jeder Einstellung." wo steht das?

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