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Überstunden - mit ins neue Jahr?

C
Corny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin heute von kollegen angesprochen worden die aus dem letzten Jahr überstunden mit ins neue Jahr genommen haben. Bei der ersten Abrechnung wurden die Überstunden nicht mehr aufgeführt. Mit der Begründung sie seien verfallen. Geht das so einfach ?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

08.02.2007 um 08:20 Uhr

whe need:

TV? BV? AV?

T
Tequilla

08.02.2007 um 08:38 Uhr

Hallo Corny,

.....meines Wissens nach sieht es so aus, zum Verfall von Überstundenvergütungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sodass die Ansprüche auf Vergütung von Überstunden grundsätzlich der normalen Verjährungsfrist von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unterliegt, die seit dem 1.1.2002 drei Jahre beträgt (§ 195 BGB).

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