W.A.F. LogoSeminare

Teilzeit Arzthelferin - wieviel Urlaub?

D
DocPille
Jan 2018 bearbeitet

EILT SEHR

Hallo,

ich habe vor mir einen Arbeitsvertrag einer Teilzeit-Arzthelferin(3Tage die Woche).Urlaubsanspruch beträgt 15 Tage!!! Im Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen steht dazu:

,Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Ist die Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Arbeitstage der Woche verteilt,so sind sämtliche Arbeitstage der Woche auf den Urlaubsanspruch anzurechnen.'

Was heisst das bitte genau,meiner Meinung nach müsste doch dann im Vertrag stehen 30Tage,Oder??

5.57408

Community-Antworten (8)

D
didius

07.02.2007 um 16:53 Uhr

Der im Tarif angegebene Urlaubsanspruch bezieht sich auf eine 5-Tage Woche. Bei einer 3-Tage Woche reduziert sich der Jahresurlaub entsprechend. Dies entspricht meiner Rechnung nach 18 Urlaubstage im Jahr.

D
DocPille

07.02.2007 um 16:58 Uhr

didius

was mich an diese Vetrag stört ist das :....so sind sämtliche Arbeitstage der Woche auf den Urlaubsanspruch anzurechnen.

Sämtliche Arbeitstage sind 5 tage.

D
DocPille

07.02.2007 um 17:14 Uhr

Ramses

wenn ich ehrlich bin,verstehe ich die Frage jetzt nicht so ganz.

Im Tarifvertrag gibt es einen extra § für Teilzeitarbeit.

K
Kölner

07.02.2007 um 17:28 Uhr

@DocPille Mit dieser Regelung will man "Spezialisten" vorbeugen, die Ihre Teilzeitstelle zwar arbeitsvertraglich an 5 Tagen in der Woche antreten aber lediglich - z.B. aufgrund geduldeter Absprachen zwischen Kollegen - an 2-3 Tagen in der Firma erscheinen. Diese könnten dann rein rechnerisch auf einen völlig überdimensionierten Urlaub bestehen wollen, indem sie immer nur an den Tagen an denen sie dienstplanmäßig/absprachegemäß eingeteilt sind Ihren Urlaub nehmen.

D
DocPille

07.02.2007 um 18:11 Uhr

Aber das würde doch dann heissen,das im Vertrag wenigstens 18 Tage stehen müssten,wenn bei der Kollegin 30 stehen,oder liege ich da falsch.

D
DocPille

08.02.2007 um 08:18 Uhr

Guten Morgen,

Arbeitstage laut Tarif sind : alle Kalendertage ausser samstag,sonntag und gesetzl.feiertage

D
DocPille

08.02.2007 um 09:11 Uhr

RamsesII

Das kann ich gar nicht sagen,habe ich auch schon ueberlegt,ich glaube nicht das der Doc Tarifgebunden ist. Arztpraxis mit 2 Helferinnen.

Im Arbeitsvertrag wird mit keinem Wort auf einen Tarif hingewiesen.

Aber ich werde probieren das rauszubekommen.

OR
O. Rakel

08.02.2007 um 10:45 Uhr

Wenn keine Tarifbindung besteht, in dem Arbeitsvertrag auch nicht auf einen Tarif verwiesen wird und der TV nicht allgemeinverbindlich ist, dann macht es sowieso keinen Sinn in den TV hinein zu sehen.

Ihre Antwort