Teilzeit Arzthelferin - wieviel Urlaub?
EILT SEHR
Hallo,
ich habe vor mir einen Arbeitsvertrag einer Teilzeit-Arzthelferin(3Tage die Woche).Urlaubsanspruch beträgt 15 Tage!!! Im Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen steht dazu:
,Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Ist die Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Arbeitstage der Woche verteilt,so sind sämtliche Arbeitstage der Woche auf den Urlaubsanspruch anzurechnen.'
Was heisst das bitte genau,meiner Meinung nach müsste doch dann im Vertrag stehen 30Tage,Oder??
Community-Antworten (8)
07.02.2007 um 16:53 Uhr
Der im Tarif angegebene Urlaubsanspruch bezieht sich auf eine 5-Tage Woche. Bei einer 3-Tage Woche reduziert sich der Jahresurlaub entsprechend. Dies entspricht meiner Rechnung nach 18 Urlaubstage im Jahr.
07.02.2007 um 16:58 Uhr
didius
was mich an diese Vetrag stört ist das :....so sind sämtliche Arbeitstage der Woche auf den Urlaubsanspruch anzurechnen.
Sämtliche Arbeitstage sind 5 tage.
07.02.2007 um 17:14 Uhr
Ramses
wenn ich ehrlich bin,verstehe ich die Frage jetzt nicht so ganz.
Im Tarifvertrag gibt es einen extra § für Teilzeitarbeit.
07.02.2007 um 17:28 Uhr
@DocPille Mit dieser Regelung will man "Spezialisten" vorbeugen, die Ihre Teilzeitstelle zwar arbeitsvertraglich an 5 Tagen in der Woche antreten aber lediglich - z.B. aufgrund geduldeter Absprachen zwischen Kollegen - an 2-3 Tagen in der Firma erscheinen. Diese könnten dann rein rechnerisch auf einen völlig überdimensionierten Urlaub bestehen wollen, indem sie immer nur an den Tagen an denen sie dienstplanmäßig/absprachegemäß eingeteilt sind Ihren Urlaub nehmen.
07.02.2007 um 18:11 Uhr
Aber das würde doch dann heissen,das im Vertrag wenigstens 18 Tage stehen müssten,wenn bei der Kollegin 30 stehen,oder liege ich da falsch.
08.02.2007 um 08:18 Uhr
Guten Morgen,
Arbeitstage laut Tarif sind : alle Kalendertage ausser samstag,sonntag und gesetzl.feiertage
08.02.2007 um 09:11 Uhr
RamsesII
Das kann ich gar nicht sagen,habe ich auch schon ueberlegt,ich glaube nicht das der Doc Tarifgebunden ist. Arztpraxis mit 2 Helferinnen.
Im Arbeitsvertrag wird mit keinem Wort auf einen Tarif hingewiesen.
Aber ich werde probieren das rauszubekommen.
08.02.2007 um 10:45 Uhr
Wenn keine Tarifbindung besteht, in dem Arbeitsvertrag auch nicht auf einen Tarif verwiesen wird und der TV nicht allgemeinverbindlich ist, dann macht es sowieso keinen Sinn in den TV hinein zu sehen.
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