EILT SEHR

Hallo,

ich habe vor mir einen Arbeitsvertrag einer Teilzeit-Arzthelferin(3Tage die Woche).Urlaubsanspruch beträgt 15 Tage!!!
Im Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen steht dazu:

,Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte.
Ist die Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Arbeitstage der Woche verteilt,so sind sämtliche Arbeitstage der Woche auf den Urlaubsanspruch anzurechnen.'

Was heisst das bitte genau,meiner Meinung nach müsste doch dann im Vertrag stehen 30Tage,Oder??