Erstellt am 27.05.2010 um 15:34 Uhr von galaxy
@Maria
wenn eine Medizinische Fachangestellte ALLE Aufgaben einer Gesundheits- und Krankenpflegerin übernehmen kann, nach Aussage deiner PDL, dann frage ich mich ernsthaft, warum es dann 2 verschiedene Ausbildungen sind....
Jetzt mal ernsthaft, es kommt, IMHO, auf das Spectrum eurer Notaufnahme an. Ich kenne es so, dass es einen "gesunden Mix" aus GKP und Med.FA. gibt, weil sich in einer Notaufnahme beide Berufsbilder gut ergänzen können. Das ist aber auch von der Größe und der Schichtbesetzung abhängig, wenn NUR jeweils der EINE oder der ANDERE im Dienst ist, empfinde ich dieses als sehr problematisch. Ob ihr dieses verhindern könnt hängt ja davon ab, welche Stellenbeschreibung für diese Stelle vorliegt. Und wenn die SB so allgemein gefasst ist, dass beide Berufsbilder sie abdecken, dann habt ihr als BR wahrscheinlich schlechte Karten. Aber wahrscheinlich gibt es keine SB für diesen Arbeitsplatz, oder ???????
Gruß
Galaxy
Erstellt am 27.05.2010 um 20:14 Uhr von Maria
@galaxy
Ja, du liegst genau richtig. Es gibt keine spezielle SB (Arzthelferin) für die Notaufnahme, nur drei SB für GKP`s auf Normalstation, Intensiv und Notaufnahme.
Unsere NA umfasst das komplette Spektrum aller Fachrichtungen plus Prämedikations-Ambulanz. Es gibt überlappende Dienste von zwei bis drei Vollkräften.
Ich gebe dir Recht, dass es einen gesunden Mix geben kann.
Wenn die AH kommt, wird eine GKP zurück auf eine Normalstation versetzt werden.
Aber die PDL verbietet der AH nur die "alleinigen" Nachtdienste. Das heißt, bei F- oder S-Diensten wäre sie zwischen zwei bzw. 4 Stunden (an Wochenenden) alleine.
Dies kann vom Ausbildungsstand einer AH nicht fachgerecht abgedeckt werden.
Was kann ich der PDL bzw. derGL als Argument dagegen setzen?
Haftungsrisiko,etc.?
Erstellt am 28.05.2010 um 08:24 Uhr von galaxy
@maria
das einzige was euch bleibt ist in der Tat der Hinweis mit dem Haftungsrisiko, das sehe ich auch so. Ihr könnt und solltet die zuständige PDL bzw. auch eure GL darauf hinweisen, welche Probleme ihr befürchtet und versuchen, an Hand von Beispielen dar zu stellen, wo genau der fachliche Unterschied zwischen einer AH und einer GKP liegt. Dann würde ich als zweites noch mal deutlich die PDL darauf hinweisen, dass sie NACH Unterschrift unter den DP der ZA die volle Organisationsverantwortung für den DP hat. Als Stationsleitung der ZA würde ich auch schriftlich festhalten, dass die PDL diese Dienstbesetzung so angeordnet hat und ich als StLtg. aus fachlicher Sicht damit nicht einverstanden bin. Es wird ja auch noch einen Arzt geben, der für die ZA verantwortlich ist. Den würde ich auch auf die Problematik hinweisen und ihn mit ins Boot nehmen. Mehr bleibt euch, so glaube ich, nicht übrig.
Wie sieht denn der AV mit der GKP aus? Hat sie einen AV explizit für die Stelle in der ZA?
Will die MA denn versetzt werden?
Sollte die MA einen AV nur für die Stelle der ZA haben, dann müsste ja eine Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Ich vermute mal, sie hat einen AV als GKP für das gesamte Klinikum und nicht speziell für die Stelle in der ZA. Denn bei der Versetzung seid ihr als BR ja mit im Boot, die kann eure GL ja nicht ohne euch vornehmen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 28.05.2010 um 14:00 Uhr von Maria
@galaxy
Die GKP, welche wohl anstelle der AH versetzt worden soll, wurde vor ca. neun Monaten nach Auflösung einer interdisziplinären Station in die NA versetzt. Ihren AV hat sie als GKP für das Klinikum. Ich denke auch, wenn es zur Versetzung kommt, können wir aktiv werden.
1. Fachliche Schwächung der NA.
2. GKP möchte in der NA bleiben.
galaxy vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ein schönes (hoffentlich dienstfreies) WE wünscht dir
Maria