Einsicht in vertrauliche Unterlagen - Darf der Betriebsrat Einsicht in Arbeitsverträge und Lohnabrechnung nehmen?
Darf der Betriebsrat Einsicht in Arbeitsverträge und Lohnabrechnung nehmen und sich diese kopieren.
Community-Antworten (6)
07.02.2007 um 10:52 Uhr
Im Fitting RN 70 ff. zum § 80 BetrVG findest Du alles über Einsicht im Brutto- Gehaltslisten (darf nur eingesehen und nicht kopier werden, Notizen dürfen gemacht werden). Und ebenfalls im Fitting RN 41 zum § 83 BetrVG findest Du alles über Einsicht in die Personalunterlagen (gemeinsam mit dem MA und dessen Einverständnis) und da ist dann üblicher Weise auch der Arbeitsvertrag drin.
07.02.2007 um 10:55 Uhr
was gehen den BR bitte Arbeitsverträge an? Der BR hat nach dem BetrVG hier kein Recht zur Einsichtnahme. Auch eine Einsicht in die Lohnabrechnungen ist nicht vorgesehen. Nach § 80 BetrVG kann der BR aber Einsicht in die Gehaltslisten nehmen. Das Fertigen von Kopien ist aber nicht vorgesehen. Der BR darf aber ggf Notizen fertigen.
07.02.2007 um 13:13 Uhr
@pluto Wenn man diese Frage Wort für Wort liest, dann erschliesst sich mir der Sinn nicht so ganz. Natürlich darf der BR eine Lohnabrechnung und einen Arbeitsvertrag einsehen, wenn der AN diesem die Unterlagen vorlegt. Worauf zielt denn Deine Frage?
07.02.2007 um 13:57 Uhr
@kölner
so rum hatte ich die Frage noch gar nicht gelesen.... bist halt doch ein Fuchs ;-)))
07.02.2007 um 19:16 Uhr
Hallo ihr Drei,
Vielen Dank für die schnellen Anworten. Es geht um die Einsichtnahme der Lohnabrechnung der ganzen Belegschaft durch den BR. um die Gleichstellung und die korrekte Abrechnung der beantragten Mehrarbeit zu prüfen. Anhand von Gehaltslisten ist der Nachweis der Abrechnung nicht zu ersehen.
07.02.2007 um 19:33 Uhr
@pluto Dann sehe ich schwarz....
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