Urlaubsanspruch für schwangere Mitarbeiterin
Seht einer schwangeren Mitarbeiterin der gesamte Jahresurlaub zu, wenn sie am 15.06.2007 in Mutterschutz geht?
Community-Antworten (3)
04.02.2007 um 01:24 Uhr
Der Urlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz nicht reduziert. Urlaub, der vor Beginn des Mutterschutzes nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden konnte, kann noch nach Ablauf der Mutterschutzfristen im laufenden oder nächsten Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
LG
Nordi
04.02.2007 um 12:20 Uhr
Kann ich das irgendwo nachlesen?
04.02.2007 um 13:15 Uhr
der Hannoveraner,
die von Ramses II angegebene 1/12 Kürzung findet sich seit dem 1.1.2007 im §17 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) wieder.
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