Erstellt am 04.02.2007 um 00:24 Uhr von Nordi
Der Urlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz nicht reduziert. Urlaub, der vor Beginn des Mutterschutzes nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden konnte, kann noch nach Ablauf der Mutterschutzfristen im laufenden oder nächsten Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
LG
Nordi
Erstellt am 04.02.2007 um 11:20 Uhr von @der Hannoveraner
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Erstellt am 04.02.2007 um 12:15 Uhr von Fayence
der Hannoveraner,
die von Ramses II angegebene 1/12 Kürzung findet sich seit dem 1.1.2007 im §17 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) wieder.