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Urlaubsanspruch für schwangere Mitarbeiterin

@H
@der Hannoveraner
Jan 2018 bearbeitet

Seht einer schwangeren Mitarbeiterin der gesamte Jahresurlaub zu, wenn sie am 15.06.2007 in Mutterschutz geht?

5.89103

Community-Antworten (3)

N
Nordi

04.02.2007 um 01:24 Uhr

Der Urlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz nicht reduziert. Urlaub, der vor Beginn des Mutterschutzes nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden konnte, kann noch nach Ablauf der Mutterschutzfristen im laufenden oder nächsten Kalenderjahr in Anspruch genommen werden

LG

Nordi

@H
@der Hannoveraner

04.02.2007 um 12:20 Uhr

Kann ich das irgendwo nachlesen?

F
Fayence

04.02.2007 um 13:15 Uhr

der Hannoveraner,

die von Ramses II angegebene 1/12 Kürzung findet sich seit dem 1.1.2007 im §17 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) wieder.

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