Erstellt am 03.02.2007 um 16:19 Uhr von Bergmann
@ Hoimar ,
Was zum Lesen :http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifverhandlung .
Die Antwort ist nein !!
Ihr habt einen BR den ihr gewählt habt--BR kann man auch Arbeitnehmer-Vertreter nennen !!Ihr habt eine Gewerkschaft , die euch auch noch vertritt--was soll denn ein AN noch in der Verhandlung ???
Erstellt am 03.02.2007 um 16:42 Uhr von Lotte
Hoimar,
Frage wäre hier sogar, ob der BR als BR an den Verhandlungen teilnehmen darf
Erstellt am 03.02.2007 um 18:15 Uhr von wölfchen
Hallo Bergmann,
wieso "Antwort ist nein"?
Habe unter dem von Dir angegebenen Stichwort bei Wikipedia gesucht und genau das gefunden, was auch meinem Kenntnisstand entspricht: Die Tarifverhandlungen führt nicht der BR, sondern die Gewerkschaft. Wenn BR- Mitglieder in der Gewerkschaft sind, können sie natürlich zu den Verhandlungen herangezogen werden. Und warum nun auch nicht ein AN, der kein BRM ist, aber vielleicht Gewerkschaftsmitglied und entsprechenden Sachverstand hat? Eine Tarifverhandlung ist jedenfalls, zum Glück noch nicht, keine Baustelle des BR.
Aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen, falls ich schief gewickelt bin.
Erstellt am 03.02.2007 um 18:48 Uhr von Bergmann
@ wölfchen ,
ich als AN wähle meinen Vertreter--den BR .Ich bin in einer Institution , die meine Interessen vertritt--die Gewerkschaft.
Ist es nicht Doppeltgemoppelt , wenn ich als AN nun ebenfalls in Erscheinung trete ??
AN mit Sachverstand könnten als Berater zugezogen werden !!!
Dieses ist meine Meinung--überzeuge mich vom Gegenteil !! ;-))
Erstellt am 03.02.2007 um 18:55 Uhr von Hoimar
Hallo Bergmann,
Du sagst: "Wenn BR- Mitglieder in der Gewerkschaft sind, können sie natürlich zu den Verhandlungen herangezogen werden" aber wenn ein BRM nicht in der Gewerkschaft ist? Darf es dann auch noch an den Verhandlungen teilnehmen?
Erstellt am 03.02.2007 um 18:59 Uhr von Bergmann
@ Hoimar ,
das waren die Worte vom Kollege wölfchen !!!
Erstellt am 03.02.2007 um 19:15 Uhr von Bergmann
@ Hoimar ,
"Wenn BR- Mitglieder in der Gewerkschaft sind, können sie natürlich zu den Verhandlungen herangezogen werden"
Nur die Frage als was--als Gewerkschaftler--dann nur die organisierten!!
--als BR--dann alle !!
--Als Berater--dann alle !!
Erstellt am 03.02.2007 um 19:20 Uhr von Hoimar
Sorry Bergmann
Aber kannst Du (Ihr) mir die Frage trotzdem beantworten!
"wenn ein BRM nicht in der Gewerkschaft ist? Darf es dann auch noch an den Verhandlungen teilnehmen?"
Erstellt am 03.02.2007 um 19:53 Uhr von Kölner
@Hoimar
Dem Herrn sei es gepriesen und gepfiffen, dass es das TVG gibt und die Tarifvertragsparteien (Haustarif=AG/Gewerkschaften) Ihre Teilnehmer selber bestimmen können.
Mir wäre ein AN der sich aufdrängt schon unsympathisch als Gewerkschaft. Aber es gibt die seltsamsten Strukturen...