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Betreff: Teilnahmerecht des Arbeitnehmers an Tarifverhandlungen

H
Hoimar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsrat und Gewerkschaft verhandeln über einen neuen Beschäftigungs-und Standortsicherungsvertrag mit der Geschäftsleitung. Frage: darf ein Arbeitnehmer-der kein Betriebsratsmitglied ist-an diesen Verhandlungen teilnehmen?

5.63709

Community-Antworten (9)

B
Bergmann

03.02.2007 um 17:19 Uhr

@ Hoimar ,

Was zum Lesen :http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifverhandlung .

Die Antwort ist nein !!

Ihr habt einen BR den ihr gewählt habt--BR kann man auch Arbeitnehmer-Vertreter nennen !!Ihr habt eine Gewerkschaft , die euch auch noch vertritt--was soll denn ein AN noch in der Verhandlung ???

L
Lotte

03.02.2007 um 17:42 Uhr

Hoimar, Frage wäre hier sogar, ob der BR als BR an den Verhandlungen teilnehmen darf

W
wölfchen

03.02.2007 um 19:15 Uhr

Hallo Bergmann, wieso "Antwort ist nein"? Habe unter dem von Dir angegebenen Stichwort bei Wikipedia gesucht und genau das gefunden, was auch meinem Kenntnisstand entspricht: Die Tarifverhandlungen führt nicht der BR, sondern die Gewerkschaft. Wenn BR- Mitglieder in der Gewerkschaft sind, können sie natürlich zu den Verhandlungen herangezogen werden. Und warum nun auch nicht ein AN, der kein BRM ist, aber vielleicht Gewerkschaftsmitglied und entsprechenden Sachverstand hat? Eine Tarifverhandlung ist jedenfalls, zum Glück noch nicht, keine Baustelle des BR. Aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen, falls ich schief gewickelt bin.

B
Bergmann

03.02.2007 um 19:48 Uhr

@ wölfchen ,

ich als AN wähle meinen Vertreter--den BR .Ich bin in einer Institution , die meine Interessen vertritt--die Gewerkschaft.

Ist es nicht Doppeltgemoppelt , wenn ich als AN nun ebenfalls in Erscheinung trete ??

AN mit Sachverstand könnten als Berater zugezogen werden !!!

Dieses ist meine Meinung--überzeuge mich vom Gegenteil !! ;-))

H
Hoimar

03.02.2007 um 19:55 Uhr

Hallo Bergmann, Du sagst: "Wenn BR- Mitglieder in der Gewerkschaft sind, können sie natürlich zu den Verhandlungen herangezogen werden" aber wenn ein BRM nicht in der Gewerkschaft ist? Darf es dann auch noch an den Verhandlungen teilnehmen?

B
Bergmann

03.02.2007 um 19:59 Uhr

@ Hoimar ,

das waren die Worte vom Kollege wölfchen !!!

B
Bergmann

03.02.2007 um 20:15 Uhr

@ Hoimar ,

"Wenn BR- Mitglieder in der Gewerkschaft sind, können sie natürlich zu den Verhandlungen herangezogen werden"

Nur die Frage als was--als Gewerkschaftler--dann nur die organisierten!! --als BR--dann alle !! --Als Berater--dann alle !!

H
Hoimar

03.02.2007 um 20:20 Uhr

Sorry Bergmann Aber kannst Du (Ihr) mir die Frage trotzdem beantworten! "wenn ein BRM nicht in der Gewerkschaft ist? Darf es dann auch noch an den Verhandlungen teilnehmen?"

K
Kölner

03.02.2007 um 20:53 Uhr

@Hoimar Dem Herrn sei es gepriesen und gepfiffen, dass es das TVG gibt und die Tarifvertragsparteien (Haustarif=AG/Gewerkschaften) Ihre Teilnehmer selber bestimmen können. Mir wäre ein AN der sich aufdrängt schon unsympathisch als Gewerkschaft. Aber es gibt die seltsamsten Strukturen...

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