Erstellt am 24.11.2018 um 13:43 Uhr von celestro
Warum sollte das verboten sein ? Der AN muß den Vertrag ja nicht unterschreiben.
Erstellt am 24.11.2018 um 14:48 Uhr von Moreno
BEM ist grundsätzlich freiwillig! Und bloß nichts unterschreiben. Auch eine Beschwerde beim Betriebsrat wäre hier ein gutes Vorgehen.
Erstellt am 24.11.2018 um 22:46 Uhr von schlawutzel
Ich sehe das auch so. Schreiben dürfen die so viel sie wollen, aber zum BEM muss man nicht, wenn man nicht mag (Freiwilligkeit). Ich persönlich würde aber meine Bereitschaft zum BEM erklären, wenn ich wieder arbeitsfähig bin. BEM grundsätzlich abzulehnen ist taktisch gut zu überlegen.